Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Garbsen: Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Der Neuerwerb eines Hundes oder der Zuzug mit Hund, die Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten ist der Stadt Garbsen gegenüber anzeigen.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister Niedersachsen notwendig.
Wichtige Informationen für Hundehalter
In welcher Form hat die Anzeige zu erfolgen?
Der Hund ist auf dem von der Stadt Garbsen dafür vorgesehenen Formular "Hundeanmeldung" anzumelden. Die Abmeldung des Hundes hat auf dem dafür vorgesehenen Formular "Hundeabmeldung" zu erfolgen. Notwendige Nachweise sind dem Formular beizulegen.
Sie können das Formular entweder blanko ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder direkt im AdobeReader ausfüllen und ausgefüllt ausdrucken. Den ausgefüllten Vordruck dann bitte einfach unterschreiben und an die zuständige Stelle übermitteln. Die Hundeanmeldung können Sie uns gerne auch als PDF-Anhang per Mail zusenden.
Alternativ können Sie das Formular zur Hundeanmeldung als auch das zur Hundeabmeldung auch direkt online ausfüllen und an die Stadt Garbsen senden. Nutzen Sie dazu die folgenden Links: Hundesteuer Online Anmeldung und Hundesteuer Online Abmeldung
Welche Meldefristen muss ich beachten?
Der Beginn und auch das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin/ dem Halter binnen zwei Wochen bei der Stadt Garbsen schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular anzuzeigen.
Welche Steuern fallen an?
Der Steuersatz richtet sich nach Anzahl und Art der im Haushalt lebenden Hunde. Die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer ist aus dem Steuerbescheid ersichtlich, den Sie nach Erhalt der Anmeldung des Hundes von der Stadt Garbsen erhalten.
Wann wird die Steuer fällig und wie wird mir das mitgeteilt?
Für jeden Hund wird eine Hundesteuer erhoben, die jährlich berechnet und halbjährlich fällig ist.
Festgesetzt wird die Hundesteuer durch Steuerbescheid jeweils für ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Zur Zahlung fällig wird die Hundesteuer aber halbjährlich.
- Für die Monate Januar bis Juni am 01.04. eines Jahres und
- für die Monate Juli bis Dezember am 01.10. eines Jahres.
Für zurückliegende Zeiträume (vor dem aktuellen Kalenderjahr) und wenn die Steuerpflicht nach dem 01.10. eines Kalenderjahres beginnt, wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Der Steuerbescheid gilt solange, bis er durch einen neuen Steuerbescheid ersetzt wird.
Welchen Nachweis bekomme ich sonst noch?
Nach der Anmeldung des Hundes wird diesem von der Stadt Garbsen eine Steuermarke zugeteilt. Die Steuermarke liegt in der Regel dem Steuerbescheid bei, den Sie von der Stadt Garbsen nach der Anmeldung des Hundes erhalten. Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Garbsen und muss bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Die Steuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen sieht Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen unentbehrlich sind sowie für Diensthunde. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Der Neuerwerb eines Hundes oder der Zuzug mit Hund, die Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten ist der Stadt Garbsen gegenüber anzeigen.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister Niedersachsen notwendig.
Wichtige Informationen für Hundehalter
In welcher Form hat die Anzeige zu erfolgen?
Der Hund ist auf dem von der Stadt Garbsen dafür vorgesehenen Formular "Hundeanmeldung" anzumelden. Die Abmeldung des Hundes hat auf dem dafür vorgesehenen Formular "Hundeabmeldung" zu erfolgen. Notwendige Nachweise sind dem Formular beizulegen.
Sie können das Formular entweder blanko ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder direkt im AdobeReader ausfüllen und ausgefüllt ausdrucken. Den ausgefüllten Vordruck dann bitte einfach unterschreiben und an die zuständige Stelle übermitteln. Die Hundeanmeldung können Sie uns gerne auch als PDF-Anhang per Mail zusenden.
Alternativ können Sie das Formular zur Hundeanmeldung als auch das zur Hundeabmeldung auch direkt online ausfüllen und an die Stadt Garbsen senden. Nutzen Sie dazu die folgenden Links: Hundesteuer Online Anmeldung und Hundesteuer Online Abmeldung
Welche Meldefristen muss ich beachten?
Der Beginn und auch das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin/ dem Halter binnen zwei Wochen bei der Stadt Garbsen schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular anzuzeigen.
Welche Steuern fallen an?
Der Steuersatz richtet sich nach Anzahl und Art der im Haushalt lebenden Hunde. Die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer ist aus dem Steuerbescheid ersichtlich, den Sie nach Erhalt der Anmeldung des Hundes von der Stadt Garbsen erhalten.
Wann wird die Steuer fällig und wie wird mir das mitgeteilt?
Für jeden Hund wird eine Hundesteuer erhoben, die jährlich berechnet und halbjährlich fällig ist.
Festgesetzt wird die Hundesteuer durch Steuerbescheid jeweils für ein Kalenderjahr (01.01. - 31.12.). Zur Zahlung fällig wird die Hundesteuer aber halbjährlich.
- Für die Monate Januar bis Juni am 01.04. eines Jahres und
- für die Monate Juli bis Dezember am 01.10. eines Jahres.
Für zurückliegende Zeiträume (vor dem aktuellen Kalenderjahr) und wenn die Steuerpflicht nach dem 01.10. eines Kalenderjahres beginnt, wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Der Steuerbescheid gilt solange, bis er durch einen neuen Steuerbescheid ersetzt wird.
Welchen Nachweis bekomme ich sonst noch?
Nach der Anmeldung des Hundes wird diesem von der Stadt Garbsen eine Steuermarke zugeteilt. Die Steuermarke liegt in der Regel dem Steuerbescheid bei, den Sie von der Stadt Garbsen nach der Anmeldung des Hundes erhalten. Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Garbsen und muss bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Die Steuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen sieht Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen unentbehrlich sind sowie für Diensthunde. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Haushalt und Steuern -23.1-
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05131 707-340
Fax: 05131 707-323
Kontaktperson
S.
Zuständig für
- Sonstiges: Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr; Donnerstag von 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung; bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse hundesteuer@garbsen.de
Fax: 05131 707-323
E-Mail: steuerwesen6@garbsen.de
Telefon Festnetz: 05131 707-322
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Garbsen: Hundesteuer
Bitte nutzen Sie für die Kommunikation die E-Mail-Adresse hundesteuer@garbsen.de.
Bitte nutzen Sie für die Kommunikation die E-Mail-Adresse hundesteuer@garbsen.de.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier