Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Garbsen: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Der Neuerwerb eines Hundes oder der Zuzug mit Hund, die Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten ist der Stadt Garbsen gegenüber anzeigen.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister Niedersachsen notwendig.

    Wichtige Informationen für Hundehalter

    In welcher Form hat die Anzeige zu erfolgen?

    Der Hund ist auf dem von der Stadt Garbsen dafür vorgesehenen Formular "Hundeanmeldung" anzumelden. Die Abmeldung des Hundes hat auf dem dafür vorgesehenen Formular "Hundeabmeldung" zu erfolgen. Notwendige Nachweise sind dem Formular beizulegen.

    Sie können das Formular entweder blanko ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder direkt im AdobeReader ausfüllen und ausgefüllt ausdrucken. Den ausgefüllten Vordruck dann bitte einfach unterschreiben und an die zuständige Stelle übermitteln. Die Hundeanmeldung können Sie uns gerne auch als PDF-Anhang per Mail zusenden.

    Alternativ können Sie das Formular zur Hundeanmeldung als auch das zur Hundeabmeldung auch direkt online ausfüllen und an die Stadt Garbsen senden. Nutzen Sie dazu die folgenden Links: Hundesteuer Online Anmeldung und Hundesteuer Online Abmeldung

    Welche Meldefristen muss ich beachten?

    Der Beginn und auch das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin/ dem Halter binnen zwei Wochen bei der Stadt Garbsen schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular anzuzeigen.

    Welche Steuern fallen an?

    Der Steuersatz richtet sich nach Anzahl und Art der im Haushalt lebenden Hunde. Die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer ist aus dem Steuerbescheid ersichtlich, den Sie nach Erhalt der Anmeldung des Hundes von der Stadt Garbsen erhalten.

    Wann wird die Steuer fällig und wie wird mir das mitgeteilt?

    Für jeden Hund wird eine Hundesteuer erhoben, die jährlich berechnet und halbjährlich fällig ist.

    Festgesetzt wird die Hundesteuer durch Steuerbescheid jeweils für ein Kalenderjahr (01.01. - 31.12.). Zur Zahlung fällig wird die Hundesteuer aber halbjährlich.

    • Für die Monate Januar bis Juni am 01.04. eines Jahres und
    • für die Monate Juli bis Dezember am 01.10. eines Jahres.

    Für zurückliegende Zeiträume (vor dem aktuellen Kalenderjahr) und wenn die Steuerpflicht nach dem 01.10. eines Kalenderjahres beginnt, wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

    Der Steuerbescheid gilt solange, bis er durch einen neuen Steuerbescheid ersetzt wird.

    Welchen Nachweis bekomme ich sonst noch?

    Nach der Anmeldung des Hundes wird diesem von der Stadt Garbsen eine Steuermarke zugeteilt. Die Steuermarke liegt in der Regel dem Steuerbescheid bei, den Sie von der Stadt Garbsen nach der Anmeldung des Hundes erhalten. Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Garbsen und muss bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden.

    Was sollte ich sonst noch wissen?

    Die Steuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Die Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen sieht Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen unentbehrlich sind sowie für Diensthunde. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen.

    Rechtsgrundlage

    Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Haushalt und Steuern -23.1-

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30823 Garbsen

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05131 707-323

    Telefon Festnetz: 05131 707-340

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    A-Trakt / 2. OG

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Garbsen: Hundesteuer

    Bitte nutzen Sie für die Kommunikation die E-Mail-Adresse hundesteuer@garbsen.de.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de