Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hattorf am Harz: Hundesteuer

    Was wird besteuert?
    Besteuert wird die Hundehaltung.
    Ein Hund wird ab dem Kalendermonat versteuert, in dem er 3 Monate alt wird.

    Wer zahlt die Steuer?
    Steuerpflichtig ist der Hundehalter.

    Wer erhebt diese Steuer?
    Die Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hattorf am Harz erhoben.

    An-/Abmeldung eines Hundes
    Wer einen steuerpflichtigen Hund erwirbt oder mit einem Hund zuzieht, hat dies innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anzuzeigen. Gleiches gilt für die Abmeldung.
    Die Hundemarke wird bei Anmeldung ausgegeben und ist bei der Abmeldung wieder abzugeben.

    Fristen / Termine
    Die Hundesteuer wird zum 01.07. eines jeden Jahres für das Kalenderjahr fällig.
    Was wird besteuert?
    Besteuert wird die Hundehaltung.
    Ein Hund wird ab dem Kalendermonat versteuert, in dem er 3 Monate alt wird.

    Wer zahlt die Steuer?
    Steuerpflichtig ist der Hundehalter.

    Wer erhebt diese Steuer?
    Die Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hattorf am Harz erhoben.

    An-/Abmeldung eines Hundes
    Wer einen steuerpflichtigen Hund erwirbt oder mit einem Hund zuzieht, hat dies innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anzuzeigen. Gleiches gilt für die Abmeldung.
    Die Hundemarke wird bei Anmeldung ausgegeben und ist bei der Abmeldung wieder abzugeben.

    Fristen / Termine
    Die Hundesteuer wird zum 01.07. eines jeden Jahres für das Kalenderjahr fällig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hattorf am Harz

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Escher-Straße 12

    37197 Hattorf am Harz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05584 209-0

    Fax: 05584 209-30

    E-Mail: samtgemeinde@hattorf-am-harz.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hattorf am Harz: Hundesteuer

    Hundesteuer

    Gemeinde

    1. Hund

    2. Hund

    3. Hund und jeder weitere

    Hattorf am Harz

    45,60 €

    67,20 €

    97,80 €

    Elbingerode

    45,60 €

    67,20 €

    97,80 €

    Hörden am Harz

    45,60 €

    67,20 €

    97,80 €

    Wulften am Harz

    45,60 €

    67,20 €

    97,80 €


    Hundesteuer

    Gemeinde

    1. Hund

    2. Hund

    3. Hund und jeder weitere

    Hattorf am Harz

    45,60 €

    67,20 €

    97,80 €

    Elbingerode

    45,60 €

    67,20 €

    97,80 €

    Hörden am Harz

    45,60 €

    67,20 €

    97,80 €

    Wulften am Harz

    45,60 €

    67,20 €

    97,80 €


    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)