Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Hattorf am Harz: Hundesteuer
Besteuert wird die Hundehaltung.
Ein Hund wird ab dem Kalendermonat versteuert, in dem er 3 Monate alt wird.
Wer zahlt die Steuer?
Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Wer erhebt diese Steuer?
Die Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hattorf am Harz erhoben.
An-/Abmeldung eines Hundes
Wer einen steuerpflichtigen Hund erwirbt oder mit einem Hund zuzieht, hat dies innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anzuzeigen. Gleiches gilt für die Abmeldung.
Die Hundemarke wird bei Anmeldung ausgegeben und ist bei der Abmeldung wieder abzugeben.
Fristen / Termine
Die Hundesteuer wird zum 01.07. eines jeden Jahres für das Kalenderjahr fällig.
Besteuert wird die Hundehaltung.
Ein Hund wird ab dem Kalendermonat versteuert, in dem er 3 Monate alt wird.
Wer zahlt die Steuer?
Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Wer erhebt diese Steuer?
Die Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hattorf am Harz erhoben.
An-/Abmeldung eines Hundes
Wer einen steuerpflichtigen Hund erwirbt oder mit einem Hund zuzieht, hat dies innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anzuzeigen. Gleiches gilt für die Abmeldung.
Die Hundemarke wird bei Anmeldung ausgegeben und ist bei der Abmeldung wieder abzugeben.
Fristen / Termine
Die Hundesteuer wird zum 01.07. eines jeden Jahres für das Kalenderjahr fällig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hattorf am Harz: Hundesteuer
Hundesteuer
Gemeinde
1. Hund
2. Hund
3. Hund und jeder weitere
Hattorf am Harz
45,60 €
67,20 €
97,80 €
Elbingerode
45,60 €
67,20 €
97,80 €
Hörden am Harz
45,60 €
67,20 €
97,80 €
Wulften am Harz
45,60 €
67,20 €
97,80 €
Hundesteuer
Gemeinde
1. Hund
2. Hund
3. Hund und jeder weitere
Hattorf am Harz
45,60 €
67,20 €
97,80 €
Elbingerode
45,60 €
67,20 €
97,80 €
Hörden am Harz
45,60 €
67,20 €
97,80 €
Wulften am Harz
45,60 €
67,20 €
97,80 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier