Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Staufenberg: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet.
    Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, etc. aufgenommen hat.

    Beginn und Ende der Steuerpflicht:
    Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt, stirbt oder der/die Hundehalter/in wegzieht.

    Höhe der Steuern:

    für den 1. Hund 80,- €

    für den 2. Hund 110,- €

    für jeden weiteren Hund 160,- € 



    Fälligkeiten:
    Die Steuer wird halbjährlich in Teilbeträgen zum 15. Mai und 15. November jeden Jahres fällig. Bei erstmaliger Heranziehung ist ein Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.

    Auf schriftlichen Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 01. Juli eines jeden Jahres erfolgen.

    Steuerfreiheit:
    Gilt für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten. Es muss nachgewiesen werden, dass der Hund/ die Hunde in einer anderen deutschen Gemeinde/Stadt versteuert sind oder dort steuerfrei sind.

    Steuerbefreiung, Steuerermäßigung:
    Steuerbefreiung wird auf schriftlichen Antrag gewährt für das Halten von

      • Diensthunden staatlicher oder kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
      • Diensthunden nach ihrem Dienstende
      • Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
      • Hunden, die zur Bewachung eines Gebäudes benötigt werden, dass vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt ist. (Steuerermäßigung)


    Allgemeine Informationen

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet.
    Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, etc. aufgenommen hat.

    Beginn und Ende der Steuerpflicht:
    Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt, stirbt oder der/die Hundehalter/in wegzieht.

    Höhe der Steuern:

    für den 1. Hund 80,- €

    für den 2. Hund 110,- €

    für jeden weiteren Hund 160,- €



    Fälligkeiten:
    Die Steuer wird halbjährlich in Teilbeträgen zum 15. Mai und 15. November jeden Jahres fällig. Bei erstmaliger Heranziehung ist ein Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.

    Auf schriftlichen Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 01. Juli eines jeden Jahres erfolgen.

    Steuerfreiheit:
    Gilt für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten. Es muss nachgewiesen werden, dass der Hund/ die Hunde in einer anderen deutschen Gemeinde/Stadt versteuert sind oder dort steuerfrei sind.

    Steuerbefreiung, Steuerermäßigung:
    Steuerbefreiung wird auf schriftlichen Antrag gewährt für das Halten von

      • Diensthunden staatlicher oder kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
      • Diensthunden nach ihrem Dienstende
      • Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
      • Hunden, die zur Bewachung eines Gebäudes benötigt werden, dass vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt ist. (Steuerermäßigung)


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Finanzdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Hannoversche Straße 21

    34355 Staufenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05543 301-0

    Fax: 05543 301-39

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022 (von: Webservice, Gemeinde Staufenberg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Staufenberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Staufenberg: Hundesteuer

    Ersatz-Hundesteuermarke: 5,00 €

    Ersatz-Hundesteuerbescheid: 5,00 €

    Ersatz-Hundesteuermarke: 5,00 €

    Ersatz-Hundesteuerbescheid: 5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)