Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Wolfenbüttel: Spezialisierung
Die Höhe der Steuer beträgt jährlich, wenn nur ein Hund gehalten wird 90 Euro. Wenn zwei Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten und 114 Euro für den zweiten Hund. Werden drei und mehr Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten Hund, 114 Euro für den zweiten Hund und 138 Euro für den jeden weiteren Hund fällig. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Die Hundesteuer muss also auch von jedem Hundehalter bezahlt werden, um die Zahl der in der Stadt lebenden Hunde zu kontrollieren. Deswegen ist für den Zweithund und jeden weiteren Hund eine höhere Hundesteuer fällig als für den ersten.
Die Wolfenbütteler Steuermarke ist rund, silbermatt und mit dem Wappen der Stadt (in grün) versehen. Sie ist am Halsband des Hundes anzubringen. Die Hundemarke hat kein Jahresdatum aufgedruckt sondern nur noch eine Registrierungsnummer eingeprägt. Unter dieser laufenden Nummer ist der der Hund im Steueramt registriert. Sie dient sozusagen zum einen als Ausweis für den Hund und zeigt zum anderen, dass das Tier angemeldet ist.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der - sichtbar befestigten - Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Steuern und Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Norbert Klingenberg
Frau Anne Riedel
Hausanschrift
Fax: +49 5331 86-7891
Telefon Festnetz: +49 5331 86-199
E-Mail: anne.riedel@wolfenbuettel.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Wolfenbüttel: Spezialisierung
- Hundesteuer-Abmeldung
- Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
- Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wolfenbüttel: Spezialisierung
Die Fristen sind in § 10 der beschrieben.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier