Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
I.4 Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Helmke
Zuständig für
- Sonstiges: Zahlungsabwicklung
Fax: 05561 916-500334
Telefon Festnetz: 05561 916-334
E-Mail: lhelmke@einbeck.de
Herr Niesmann
Zuständig für
- Sonstiges: Festsetzung
Telefon Festnetz: 05561 916-346
Fax: 05561 916-500346
E-Mail: lniesmann@einbeck.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Einbeck: Hundesteuer
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Einbeck: Hundesteuer
Hundesteuer in Einbeck pro Jahr
1. für den ersten Hund 108,00 €
2. für den zweiten Hund 132,00 €
3. für jeden weiteren Hund 192,00 €
4. für jeden gefährlichen Hund 600,00 €
Hundesteuer in Einbeck pro Jahr
1. für den ersten Hund 108,00 €
2. für den zweiten Hund 132,00 €
3. für jeden weiteren Hund 192,00 €
4. für jeden gefährlichen Hund 600,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier