Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Helmstedt: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Helmstedt erhebt für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet eine Hundesteuer.

    Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Halter des Hundes). Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

    Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des auf den Anschaffungszeitpunkt oder Zuzug folgenden Kalendermonats und wird als Jahressteuer erhoben. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

    Wer einen Hund anschafft oder mit diesem zuzieht, ist verpflichtet ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Helmstedt zur Hundesteuer anzumelden.  An- und Abmeldungen können persönlich oder telefonisch vorgenommen werden.  

    Höhe der Hundesteuer ab 2013:

    • für den ersten Hund = 84,00  €
    • für jeden weiteren Hund = 96,00  €
    • für gefährliche Hunde = 450,00 €

    Die Hundesteuer ist jeweils zum 01.07. eines Jahres zu entrichten.



    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Helmstedt erhebt für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet eine Hundesteuer.

    Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Halter des Hundes). Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

    Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des auf den Anschaffungszeitpunkt oder Zuzug folgenden Kalendermonats und wird als Jahressteuer erhoben. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

    Wer einen Hund anschafft oder mit diesem zuzieht, ist verpflichtet ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Helmstedt zur Hundesteuer anzumelden. An- und Abmeldungen können persönlich oder telefonisch vorgenommen werden.

    Höhe der Hundesteuer ab 2013:

    • für den ersten Hund = 84,00 €
    • für jeden weiteren Hund = 96,00 €
    • für gefährliche Hunde = 450,00 €

    Die Hundesteuer ist jeweils zum 01.07. eines Jahres zu entrichten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    GB1 - FB15 - Kommunale Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2012 (von: Ulrich Fänger)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Helmstedt: Hundesteuer Festsetzung

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise für Helmstedt: Hundesteuer Festsetzung

    Nach erfolgter Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Nach erfolgter Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Helmstedt: Hundesteuer Festsetzung

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung. 

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur „Hundehaltung Allgemein“.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Allgemein".

    Weitere Informationen

    Hinweise für Helmstedt: Hundesteuer Festsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)