Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Hundesteuer Festsetzung
Die Stadt Helmstedt erhebt für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet eine Hundesteuer.
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Halter des Hundes). Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des auf den Anschaffungszeitpunkt oder Zuzug folgenden Kalendermonats und wird als Jahressteuer erhoben. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Wer einen Hund anschafft oder mit diesem zuzieht, ist verpflichtet ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Helmstedt zur Hundesteuer anzumelden. An- und Abmeldungen können persönlich oder telefonisch vorgenommen werden.
Höhe der Hundesteuer ab 2013:
- für den ersten Hund = 84,00 €
- für jeden weiteren Hund = 96,00 €
- für gefährliche Hunde = 450,00 €
Die Hundesteuer ist jeweils zum 01.07. eines Jahres zu entrichten.
Die Stadt Helmstedt erhebt für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet eine Hundesteuer.
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Halter des Hundes). Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des auf den Anschaffungszeitpunkt oder Zuzug folgenden Kalendermonats und wird als Jahressteuer erhoben. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Wer einen Hund anschafft oder mit diesem zuzieht, ist verpflichtet ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Helmstedt zur Hundesteuer anzumelden. An- und Abmeldungen können persönlich oder telefonisch vorgenommen werden.
Höhe der Hundesteuer ab 2013:
- für den ersten Hund = 84,00 €
- für jeden weiteren Hund = 96,00 €
- für gefährliche Hunde = 450,00 €
Die Hundesteuer ist jeweils zum 01.07. eines Jahres zu entrichten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
GB1 - FB15 - Kommunale Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Claudia Kuschenek
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Helmstedt: Hundesteuer Festsetzung
- Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt
- Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise für Helmstedt: Hundesteuer Festsetzung
Nach erfolgter Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Nach erfolgter Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Helmstedt: Hundesteuer Festsetzung
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur „Hundehaltung Allgemein“.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Allgemein".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier