Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen eines Hundes den Zeitraum von mehr als zwei Monaten überschreitet.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    • Hunderegister Niedersachsen

    Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld erhebt eine Hundesteuer. Die Erhebung erfolgt nach den Bestimmungen der ab 01.01.2016 gültigen Hundesteuersatzung (HundStS) der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld i. V. m. dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG). Die Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage unter Bürgerservice und Politik/Ortsrechtssammlung und am Ende dieser Seite. Auf Anforderung wird sie Ihnen auch gern zugesandt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Zuständig ist die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld - Steueramt.

    Ansprechpartner

    Stadt Clausthal-Zellerfeld - Sachgebiet Steuern & Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    An der Marktkirche 8

    38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch für Besucher geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05323 931-0

    E-Mail: stadtverwaltung@clausthal-zellerfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Zur Anmeldung eines Hundes ist die auf dieser Homepage vorhandene Anmeldung erforderlich. Diese ist ggf. um weitere Nachweise zu ergänzen (bspw. Kaufnachweis).

    Um eine Abmeldung vornehmen zu können, ist die auf dieser Homepage vorhandene Abmeldung erforderlich. Diese ist ggf. durch Nachweise zu ergänzen (bspw. Nachweis des Verkaufs/der Aufgabe; Bestätigung des Tierarztes über die Einschläferung).

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Hundesteuersatzung (HundStS) der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld gültig ab 01.01.2016 in Verbindung mit dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Ein Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Zuzug, Aufnahme oder Anschaffung anzumelden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld

    Für den ersten Hund beträgt die Steuer 84,00 € jährlich.
    Für den zweiten Hund beträgt die Steuer 126,00 € jährlich.
    Für jeden weiteren Hund beträgt die Steuer 168,00 € jährlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de