Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen eines Hundes den Zeitraum von mehr als zwei Monaten überschreitet.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
- Hunderegister Niedersachsen
Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld erhebt eine Hundesteuer. Die Erhebung erfolgt nach den Bestimmungen der ab 01.01.2016 gültigen Hundesteuersatzung (HundStS) der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld i. V. m. dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG). Die Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage unter Bürgerservice und Politik/Ortsrechtssammlung und am Ende dieser Seite. Auf Anforderung wird sie Ihnen auch gern zugesandt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld
Zuständig ist die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld - Steueramt.
Ansprechpartner
Stadt Clausthal-Zellerfeld - Sachgebiet Steuern & Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
An der Marktkirche 8
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch für Besucher geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 05323 931-0
Kontaktperson
Frau M. Aschoff
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-221
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld
Zur Anmeldung eines Hundes ist die auf dieser Homepage vorhandene Anmeldung erforderlich. Diese ist ggf. um weitere Nachweise zu ergänzen (bspw. Kaufnachweis).
Um eine Abmeldung vornehmen zu können, ist die auf dieser Homepage vorhandene Abmeldung erforderlich. Diese ist ggf. durch Nachweise zu ergänzen (bspw. Nachweis des Verkaufs/der Aufgabe; Bestätigung des Tierarztes über die Einschläferung).
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld
Hundesteuersatzung (HundStS) der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld gültig ab 01.01.2016 in Verbindung mit dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld
Ein Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Zuzug, Aufnahme oder Anschaffung anzumelden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld
Für den ersten Hund beträgt die Steuer 84,00 € jährlich.
Für den zweiten Hund beträgt die Steuer 126,00 € jährlich.
Für jeden weiteren Hund beträgt die Steuer 168,00 € jährlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier