Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
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- Gemeindeverband Fintel (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Gemeindeverband Gartow (Kreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Geestequelle (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Gemeindeverband Gellersen (Kreis Lüneburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Gieboldehausen (Kreis Göttingen, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Hambergen (Kreis Osterholz, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Harpstedt (Kreis Oldenburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Hesel (Kreis Leer, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Lindhorst (Kreis Schaumburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Neuenkirchen (Kreis Osnabrück, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Nord-Elm (Kreis Helmstedt, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Radolfshausen (Kreis Göttingen, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Selsingen (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Gemeindeverband Steimbke (Kreis Nienburg (Weser), Niedersachsen)
- Gemeindeverband Werlte (Kreis Emsland, Niedersachsen)
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alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier