Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung
Bei Anmeldung eines Hundes wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner oder an die unten aufgeführten Bürgerbüros.
Bei Anmeldung eines Hundes wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner oder an die unten aufgeführten Bürgerbüros.
Ansprechpartner
Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
Kontaktperson
Frau Herkenhoff
Einheitsgemeinde Melle, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1380
49324 Melle
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
Fax: 05422 965-348
E-Mail: info@stadt-melle.de
E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung
Hundeanmeldung (Steueranmeldung):
- Angaben zum Hund (Rasse, Wurfdatum, Geschlecht)
- Datum der Aufnahme
Sofern ein Tierheimübernahmevertrag vorhanden ist, ist dieser vorzulegen.
Zusätzlich sind gem. dem Nds. Hundegesetz (sh. Merkblatt Dokumente) folgende Unterlagen einzureichen:
- Chipnummer (Kopie Tierausweis / Impfpass)
- Hundehalterhaftpflichtversicherungspolice
- Sachkundenachweis des Hundehalters - sofern dieser vorliegt
Hundeanmeldung (Steueranmeldung):
- Angaben zum Hund (Rasse, Wurfdatum, Geschlecht)
- Datum der Aufnahme
Sofern ein Tierheimübernahmevertrag vorhanden ist, ist dieser vorzulegen.
Zusätzlich sind gem. dem Nds. Hundegesetz (sh. Merkblatt Dokumente) folgende Unterlagen einzureichen:
- Chipnummer (Kopie Tierausweis / Impfpass)
- Hundehalterhaftpflichtversicherungspolice
- Sachkundenachweis des Hundehalters - sofern dieser vorliegt
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung
Bei der Anmeldung des Hundes fallen keine Gebühren an.
Ab dem 01.01.2010 beträgt die Steuer jährlich,
- für den ersten Hund 60,00 Euro
- für den zweiten Hund 84,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 108,00 Euro.
Bei der Anmeldung des Hundes fallen keine Gebühren an.
Ab dem 01.01.2010 beträgt die Steuer jährlich,
- für den ersten Hund 60,00 Euro
- für den zweiten Hund 84,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 108,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung
Voraussetzungen für Steuerermäßigungen können Sie der beigefügten Hundesteuersatzung entnehmen.
Steuerbefreiung wird auf Antrag unter anderem für Hunde gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Nähere Informationen entnehmen Sie ebenfalls der Hundesteuersatzung.
Voraussetzungen für Steuerermäßigungen können Sie der beigefügten Hundesteuersatzung entnehmen.
Steuerbefreiung wird auf Antrag unter anderem für Hunde gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Nähere Informationen entnehmen Sie ebenfalls der Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung
- 22/1 Hundesteuersatzung der Stadt Melle vom 16.12.2009 gültig bis 31.12.2024
- Anmeldung Hund
- Merkblatt zum neuen Hundegesetz; Stand: 01.08.2023Merkblatt zum neuen Hundegesetz; Stand 01.01.2018
- Stadtverwaltung Stadthaus
- Bürgerbüro Bruchmühlen
- Bürgerbüro Buer
- Bürgerbüro Gesmold
- Bürgerbüro Neuenkirchen
- Bürgerbüro Oldendorf
- Bürgerbüro Riemsloh
- Bürgerbüro Wellingholzhausen
- Hundesteuer
- Hundehaltung
- Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundesteuer
- Bürgerbüro Wellingholzhausen
- Stadtverwaltung Stadthaus
- Merkblatt zum neuen Hundegesetz; Stand: 01.08.2023Merkblatt zum neuen Hundegesetz; Stand 01.01.2018
- Bürgerbüro Riemsloh
- Hundehaltung
- Hundehaltung Abmeldung
- Bürgerbüro Neuenkirchen
- Bürgerbüro Gesmold
- Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
- 22/1 Hundesteuersatzung der Stadt Melle vom 16.12.2009 gültig bis 31.12.2024
- Bürgerbüro Oldendorf
- Anmeldung Hund
- Bürgerbüro Buer
- Bürgerbüro Bruchmühlen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung