Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
    Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
    Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung

    Bei Anmeldung eines Hundes wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner oder an die unten aufgeführten Bürgerbüros.

    Ansprechpartner

    Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Melle, Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1380

    49324 Melle

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05422 965-348

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de

    E-Mail: info@stadt-melle.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung

    Hundeanmeldung (Steueranmeldung):

    - Angaben zum Hund (Rasse, Wurfdatum, Geschlecht)

    - Datum der Aufnahme

    Sofern ein Tierheimübernahmevertrag vorhanden ist, ist dieser vorzulegen.

    Zusätzlich sind gem. dem Nds. Hundegesetz (sh. Merkblatt Dokumente) folgende Unterlagen einzureichen:

    - Chipnummer (Kopie Tierausweis / Impfpass)

    - Hundehalterhaftpflichtversicherungspolice

    - Sachkundenachweis des Hundehalters - sofern dieser vorliegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung

    Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung

    Bei der Anmeldung des Hundes fallen keine Gebühren an.

    Ab dem 01.01.2010 beträgt die Steuer jährlich,

    • für den ersten Hund 60,00 Euro
    • für den zweiten Hund 84,00 Euro
    • für jeden weiteren Hund 108,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Melle: Hundehaltung Anmeldung

    Voraussetzungen für Steuerermäßigungen können Sie der beigefügten Hundesteuersatzung entnehmen.
    Steuerbefreiung wird auf Antrag unter anderem für Hunde gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Nähere Informationen entnehmen Sie ebenfalls der Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English