Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Saterland - Fachbereich 1 - Personal & Organisation
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ramsloh, Kirche
Linie:- Bus: 900
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen. Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Irene Scheper
Frau Elke Böhmann
Fax: 04498 940200
Telefon Festnetz: 04498 940113
Frau Maria König
Frau Agnes Janßen
Herr Daniel van Stevendaal (IT-Koordinator, Datenschutz-Koordinator)
Herr Henk Wolf (Saterfriesisch-Beauftragter)
Herr Thomas Otto (Bürgermeister)
Frau Yvonne Schnau
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift, Girocard, Überweisung, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Saterland
Empfänger: Gemeinde Saterland
IBAN: DE29 2805 0001 0084 3509 25
Bankinstitut: LzO Ramsloh
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung