Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden oder, wenn die Hundehaltung beendet ist, seinen Hund abzumelden.

    Die Meldepflicht ist in § 8 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchlinteln geregelt.

    Die Hundehaltung wird Steuerpflichtig, wenn der Hund älter als drei Monate ist. Wenn ein Hund vorübergehend aber länger als zwei Monate zur Pflege oder Verwahrung aufgenommen oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten wird, ist dies ebenfalls steuerpflichtig. Es sei denn, dieser ist nachweislich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Hundesteuer registriert.

    Ferner muss der Hundehalter noch eine gesonderte Eintragung im Niedersächsischen Hunderegister veranlassen. Informationen zum Hunderegister finden Sie hier.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Kirchlinteln. Sie können für die Hundean- / -abmeldung das unten aufgeführte Online-Formular verwenden oder persönlich nach Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln die Meldung anzeigen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kirchlinteln

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    27308 Kirchlinteln

    Kontakt

    Fax: 04236 8726

    Telefon Festnetz: 04236 870

    E-Mail: gemeinde@kirchlinteln.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Kirchlinteln

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    27308 Kirchlinteln

    Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1161

    27306 Kirchlinteln

    Kontakt

    Fax: 04236 87-26

    Telefon Festnetz: 04236 87-0

    E-Mail: gemeinde@kirchlinteln.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung

    Die Gemeinde Kirchlinteln ist verpflichtet, die Einhaltung der Vorgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden zu kontrollieren. Hierzu werden folgende Nachweise von ihnen benötigt:

    • Nachweis über die Chip-Nummer (z.B. eine Kopie aus dem Hundepass)
    • Nachweis über den Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung (Bestätigung der Versicherung oder Kopie der aktuellen Versicherungsrechnung)
    • Sachkundenachweis
    • Nachweis über die Registrierung beim Niedersächsischen Hunderegister

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung

    Die Hundehaltung bzw. die Beendigung der Hundehaltung ist innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Kirchlinteln anzuzeigen. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung fort, ist dies ebenfalls innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Kirchlinteln anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung

    Für die Hundean- / -abmeldung fallen keine Gebühren an. Für die Hundehaltung erhalten Sie einen gesonderten Hundesteuerbescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung

    Mit der Einführung der Chip-Pflicht bei Hunden verzichtet die Gemeinde Kirchlinteln auf die Ausgabe von Hundesteuermarken.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de