Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden oder, wenn die Hundehaltung beendet ist, seinen Hund abzumelden.
Die Meldepflicht ist in § 8 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchlinteln geregelt.
Die Hundehaltung wird Steuerpflichtig, wenn der Hund älter als drei Monate ist. Wenn ein Hund vorübergehend aber länger als zwei Monate zur Pflege oder Verwahrung aufgenommen oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten wird, ist dies ebenfalls steuerpflichtig. Es sei denn, dieser ist nachweislich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Hundesteuer registriert.
Ferner muss der Hundehalter noch eine gesonderte Eintragung im Niedersächsischen Hunderegister veranlassen. Informationen zum Hunderegister finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Kirchlinteln. Sie können für die Hundean- / -abmeldung das unten aufgeführte Online-Formular verwenden oder persönlich nach Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln die Meldung anzeigen.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Kirchlinteln
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1161
27306 Kirchlinteln
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung
Die Gemeinde Kirchlinteln ist verpflichtet, die Einhaltung der Vorgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden zu kontrollieren. Hierzu werden folgende Nachweise von ihnen benötigt:
- Nachweis über die Chip-Nummer (z.B. eine Kopie aus dem Hundepass)
- Nachweis über den Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung (Bestätigung der Versicherung oder Kopie der aktuellen Versicherungsrechnung)
- Sachkundenachweis
- Nachweis über die Registrierung beim Niedersächsischen Hunderegister
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung
Die Hundehaltung bzw. die Beendigung der Hundehaltung ist innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Kirchlinteln anzuzeigen. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung fort, ist dies ebenfalls innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Kirchlinteln anzuzeigen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung
Für die Hundean- / -abmeldung fallen keine Gebühren an. Für die Hundehaltung erhalten Sie einen gesonderten Hundesteuerbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung
Mit der Einführung der Chip-Pflicht bei Hunden verzichtet die Gemeinde Kirchlinteln auf die Ausgabe von Hundesteuermarken.
Weitere Informationen
Hinweise für Kirchlinteln: Hundean- / -abmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden