Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist in § 1 und 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist in § 1 und 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Drochtersen, Ansprechpartner siehe unten.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Drochtersen, Ansprechpartner siehe unten.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Sietwender Straße 27

    21706 Drochtersen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montags u. Dienstags 08:00-12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00-12:00 Uhr Donnerstags zusätzl. 14:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04143 919-121

    E-Mail: gemeinde@drochtersen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gemeinde Drochtersen - Fachbereich I - Finanzen & Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Sietwender Straße 27

    21706 Drochtersen

    Öffnungszeiten

    Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: m.eckhoff@drochtersen.de

    Fax: 04143 919-115

    Telefon Festnetz: 04143 919-110

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2009

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung

    Bitte bringen Sie einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) und den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) mit. Nähere Infos erhalten Sie über unten stehenden Link "Hundesteuer - Informationen zum Hundegesetz". Dort finden Sie u.a. auch eine Liste der zurzeit anerkannten Prüfer für den Sachkundenachweis.

    Bitte bringen Sie einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) und den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) mit. Nähere Infos erhalten Sie über unten stehenden Link "Hundesteuer - Informationen zum Hundegesetz". Dort finden Sie u.a. auch eine Liste der zurzeit anerkannten Prüfer für den Sachkundenachweis.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung

    Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen (ist unter dem Punkt "Dokumente" als Download zu finden)

    Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen (ist unter dem Punkt "Dokumente" als Download zu finden)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung

    Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund unter den oben genannten Voraussetzungen innerhalb einer Woche bei der Gemeinde Drochtersen anzumelden.

    Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund unter den oben genannten Voraussetzungen innerhalb einer Woche bei der Gemeinde Drochtersen anzumelden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung

    Die Hundesteuer beträgt im Jahr für den 1. Hund 50 €, für den 2. Hund 88 € und für jeden weiteren Hund 124 €. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 432 € im Jahr.

    Die Hundesteuer beträgt im Jahr für den 1. Hund 50 €, für den 2. Hund 88 € und für jeden weiteren Hund 124 €. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 432 € im Jahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Sie gilt in der Regel für 2 Kalenderjahre. Sie wird nicht automatisch übersandt. Eine aktuelle Hundesteuermarke sollte daher von der Hundehalterin / vom Hundehalter selbst abgeholt bzw. angefordert werden.

    In § 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen finden Sie die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder –ermäßigung der Hundesteuer.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Sie gilt in der Regel für 2 Kalenderjahre. Sie wird nicht automatisch übersandt. Eine aktuelle Hundesteuermarke sollte daher von der Hundehalterin / vom Hundehalter selbst abgeholt bzw. angefordert werden.

    In § 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen finden Sie die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung der Hundesteuer.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024