Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in § 1 und 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in § 1 und 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Drochtersen, Ansprechpartner siehe unten.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Drochtersen, Ansprechpartner siehe unten.
Ansprechpartner
Fachbereich II - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montags u. Dienstags 08:00-12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00-12:00 Uhr Donnerstags zusätzl. 14:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04143 919-121
E-Mail: gemeinde@drochtersen.de
Kontaktperson
Herr Andres Fischer
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich I - Finanzen & Personal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung
Bitte bringen Sie einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) und den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) mit. Nähere Infos erhalten Sie über unten stehenden Link "Hundesteuer - Informationen zum Hundegesetz". Dort finden Sie u.a. auch eine Liste der zurzeit anerkannten Prüfer für den Sachkundenachweis.
Bitte bringen Sie einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) und den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) mit. Nähere Infos erhalten Sie über unten stehenden Link "Hundesteuer - Informationen zum Hundegesetz". Dort finden Sie u.a. auch eine Liste der zurzeit anerkannten Prüfer für den Sachkundenachweis.
Formulare
Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen (ist unter dem Punkt "Dokumente" als Download zu finden)
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen (ist unter dem Punkt "Dokumente" als Download zu finden)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung
Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund unter den oben genannten Voraussetzungen innerhalb einer Woche bei der Gemeinde Drochtersen anzumelden.
Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund unter den oben genannten Voraussetzungen innerhalb einer Woche bei der Gemeinde Drochtersen anzumelden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung
Die Hundesteuer beträgt im Jahr für den 1. Hund 50 €, für den 2. Hund 88 € und für jeden weiteren Hund 124 €. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 432 € im Jahr.
Die Hundesteuer beträgt im Jahr für den 1. Hund 50 €, für den 2. Hund 88 € und für jeden weiteren Hund 124 €. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 432 € im Jahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Drochtersen: Hundean- / -abmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Sie gilt in der Regel für 2 Kalenderjahre. Sie wird nicht automatisch übersandt. Eine aktuelle Hundesteuermarke sollte daher von der Hundehalterin / vom Hundehalter selbst abgeholt bzw. angefordert werden.
In § 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen finden Sie die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder –ermäßigung der Hundesteuer.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Sie gilt in der Regel für 2 Kalenderjahre. Sie wird nicht automatisch übersandt. Eine aktuelle Hundesteuermarke sollte daher von der Hundehalterin / vom Hundehalter selbst abgeholt bzw. angefordert werden.
In § 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen finden Sie die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung der Hundesteuer.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden