Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Schneverdingen: Hundehaltung: Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Schneverdingen geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor:
- wenn der Hund älter als drei Monate ist
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Schneverdingen durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Schneverdingen geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor:
- wenn der Hund älter als drei Monate ist
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Schneverdingen durchgeführt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Fachdienst Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
Formulare
Hundesteueranmeldung
SEPA-Lastschriftmandat
Merkblatt zum Hundegesetz
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schneverdingen: Hundehaltung: Anmeldung
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an eine der zuständigen Ansprechpersonen.
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an eine der zuständigen Ansprechpersonen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schneverdingen: Hundehaltung: Anmeldung
Es werden Gebühren fällig. Bitte wenden Sie sich an eine der zuständigen Ansprechpersonen.
Es werden Gebühren fällig. Bitte wenden Sie sich an eine der zuständigen Ansprechpersonen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung