Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung
Wenn Sie im Gebiet der Gemeinde Bothel, Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede oder Westerwalsede einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet, die Haltung anzumelden. Die Anmeldung können Sie über das untenstehende Formular vornehmen. Ihre Steuermarke erhalten Sie dann mit dem Steuerbescheid. Sie können die Anmeldung auch in den Gemeindebüros oder im Rathaus der Samtgemeinde (Steueramt) vornehmen. Bei einer Anmeldung im Rathaus wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Der Steuerbescheid wird später zugeschickt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Samtgemeinde, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bothel - Steueramt/Samtgemeindekasse
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr -18.00 Uhr dienstags bis freitags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kaiser
Frau Reimann
Frau Starklof
Internet
Steueramt
Kontaktperson
Frau Schötz
Frau Gefke-Riechelmann
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung
Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Hunderasse anzugeben. Bei einem Antrag auf Befreiung bzw. Minderung der Hundesteuer sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung
Gemeinde Bothel:
- 1. Hund: 60,00 €
- 2. Hund: 80,00 €
- jeder weitere Hund: 105,00 €
- für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 500,00 €
Gemeinde Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede:
- 1. Hund: 50,00 €
- 2. Hund: 65,00 €
- für jeden weiteren Hund: 85,00 €
- für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 500,00 €
Gemeinde Westerwalsede:
- 1. Hund: 45,00 €
- 2. Hund: 65,00 €
- für jeden weiteren Hund: 85,00 €
- für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 450,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung
Die Veranlagung zur Hundesteuer erfolgt durch sogenannten Dauerbescheid, d.h. der Hundesteuerbescheid bleibt so lange gültig, bis ein neuer Bescheid erlassen wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Bothel
- Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Kassen- und Vollstreckungstätigkeiten
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Hemslingen
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Brockel
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchwalsede
- Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Steuern, Gebühren und Abgaben
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Westerwalsede
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Hemsbünde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung