Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie im Gebiet der Gemeinde Bothel, Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede oder Westerwalsede einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet, die Haltung anzumelden. Die Anmeldung können Sie über das untenstehende Formular vornehmen. Ihre Steuermarke erhalten Sie dann mit dem Steuerbescheid. Sie können die Anmeldung auch in den Gemeindebüros oder im Rathaus der Samtgemeinde (Steueramt) vornehmen. Bei einer Anmeldung im Rathaus wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Der Steuerbescheid wird später zugeschickt.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie im Gebiet der Gemeinde Bothel, Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede oder Westerwalsede einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet, die Haltung anzumelden. Die Anmeldung können Sie über das untenstehende Formular vornehmen. Ihre Steuermarke erhalten Sie dann mit dem Steuerbescheid. Sie können die Anmeldung auch in den Gemeindebüros oder im Rathaus der Samtgemeinde (Steueramt) vornehmen. Bei einer Anmeldung im Rathaus wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Der Steuerbescheid wird später zugeschickt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Samtgemeinde, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Samtgemeinde, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bothel - Steueramt/Samtgemeindekasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Horstweg 17

    27386 Bothel

    Öffnungszeiten

    montags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr -18.00 Uhr dienstags bis freitags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 02.05.2022

    Technisch geändert am 02.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Samtgemeinde Bothel - Steueramt/Samtgemeindekasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Horstweg 17

    27386 Bothel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04266 983-1500

    Fax: 04266 983-1560

    E-Mail: samtgemeinde@bothel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung

    Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Hunderasse anzugeben. Bei einem Antrag auf Befreiung bzw. Minderung der Hundesteuer sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

    Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Hunderasse anzugeben. Bei einem Antrag auf Befreiung bzw. Minderung der Hundesteuer sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung

    Gemeinde Bothel:

    • 1. Hund: 60,00 €
    • 2. Hund: 80,00 €
    • jeder weitere Hund: 105,00 €
    • für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 500,00 €

    Gemeinde Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede:

    • 1. Hund: 50,00 €
    • 2. Hund: 65,00 €
    • für jeden weiteren Hund: 85,00 €
    • für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 500,00 €

    Gemeinde Westerwalsede:

    • 1. Hund: 45,00 €
    • 2. Hund: 65,00 €
    • für jeden weiteren Hund: 85,00 €
    • für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 450,00 €

    Gemeinde Bothel:

    • 1. Hund: 60,00 €
    • 2. Hund: 80,00 €
    • jeder weitere Hund: 105,00 €
    • für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 500,00 €

    Gemeinde Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede:

    • 1. Hund: 50,00 €
    • 2. Hund: 65,00 €
    • für jeden weiteren Hund: 85,00 €
    • für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 500,00 €

    Gemeinde Westerwalsede:

    • 1. Hund: 45,00 €
    • 2. Hund: 65,00 €
    • für jeden weiteren Hund: 85,00 €
    • für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 450,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Bothel: Hundehaltung Anmeldung

    Die Veranlagung zur Hundesteuer erfolgt durch sogenannten Dauerbescheid, d.h. der Hundesteuerbescheid bleibt so lange gültig, bis ein neuer Bescheid erlassen wird.

    Die Veranlagung zur Hundesteuer erfolgt durch sogenannten Dauerbescheid, d.h. der Hundesteuerbescheid bleibt so lange gültig, bis ein neuer Bescheid erlassen wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024