Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Hinweise für Tostedt: Hundehaltung Anmeldung

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro oder den Fachbereich Finanzen, Abteilung Hundesteuer.

    Ansprechpartner

    Steuern/Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 24

    21255 Tostedt

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Tostedt: Hundehaltung Anmeldung

    Grundsätzlich sind mitzubringen:

      • Impfausweis / Chipnummer
      • Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
      • Sachkundenachweis
      • Nachweis über den Eintrag im Hunderegister

    Formulare

    Hinweise für Tostedt: Hundehaltung Anmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Tostedt: Hundehaltung Anmeldung

    Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Tostedt: Hundehaltung Anmeldung

    Der Hund muss innerhlab von 14 Tagen bzw. Welpen ab dem 3. Monat angemeldet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Tostedt: Hundehaltung Anmeldung

    Für die Anmeldung selber keine.

    Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerplficht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.

    Liste Hundesteuersätze in der Samtgemeinde Tostedt
    (Stand: Januar 2017)

    Gemeinde

    1.Hund

    2.Hund

    Jeder weitere Hund

    Gefährlicher Hund

    Dohren

    33,00 €

    50,00 €

    70,00 €

    500,00 €

    Handeloh

    60,00 €

    60,00 €

    60,00 €

    400,00 €

    Heidenau

    30,00 €

    50,00 €

    70,00 €

    500,00 €

    Kakenstorf

    35,00 €

    55,00 €

    75,00 €

    500,00 €

    Königsmoor

    25,00 €

    50,00 €

    70,00 €

    500,00 €

    Otter

    31,00 €

    62,00 €

    92,00 €

    500,00 €

    Tostedt

    54,00 €

    82,00 €

    108,00 €

    512,00 €

    Welle

    30,00 €

    65,00 €

    100,00 €

    500,00 €

    Wistedt

    46,00 €

    62,00 €

    77,00 €

    511,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Tostedt: Hundehaltung Anmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


    Für detaillierte Informationen der Samtgemeinde Tostedt nutzen Sie bitte folgenden Link: Hundesteuer

    Gefährliche Hunde:

    Die Hundesteuer für einen gefährlichen Hund wird erst dann fällig, wenn der Hund als gefährlich eingestuft worden ist. Dies wird in der Regel vom Veterinärdienst des Landeskreises Harburg, bzw. wurde von einer anderen Behörde (bei Zuzug in den LK) beireits durchgeführt.

    Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/ oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.

    Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English