Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (s. unten) geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Jesteburg - Steuern & Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 9.00 - 12.00 Uhr Di. 15.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 9.00 - 12.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr Stand: 2.1.2014 (sgj/sk)
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung
Durch das neue Hundegesetz ist eine telefonische Anmeldung nicht mehr möglich.
Das Formular für die Hundeanmeldung ist auszufüllen und zu unterschreiben, es kann auch per E-Mail an finanzen-jesteburg@lkharburg.de übermittelt werden.
Alternativ kann auch unser Online-Serviceportal genutzt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
Formulare
Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, muss ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Mit der Anmeldung tritt jedoch die Steuerpflicht ein. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem der Hund angeschafft wird, frühestens mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem der Welpe drei Monate alt wird.
Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.
Die Steuer beträgt jährlich:
Gemeinde Jesteburg:
a) für den ersten Hund 37,50 Euro
b) für den zweiten Hund 50,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 68,00 Euro
d) für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro
Gemeinde Bendestorf:
a) für den ersten Hund 32,00 Euro
b) für den zweiten Hund 52,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 76,00 Euro
d) für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro
Gemeinde Harmstorf:
Die Steuer beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 30,00 Euro
b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 100,00 Euro
d) für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung
Unsere Hundesteuerbescheide sind Mehrjahresbescheide. Neue Bescheide erhalten Sie demnach nur, wenn sich Änderungen ergeben.
Letzter Mehrjahresbescheid:
Jesteburg: 25.01.2018
Bendestorf: 18.01.2010
Harmstorf: 28.01.2013
Bemerkungen
Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden