Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (s. unten) geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Jesteburg - Steuern & Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Niedersachsenplatz 5

    21266 Jesteburg

    Öffnungszeiten

    Mo. 9.00 - 12.00 Uhr Di. 15.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 9.00 - 12.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr Stand: 2.1.2014 (sgj/sk)

    Kontakt

    Fax: +49 4183 9747-29

    Telefon Festnetz: +49 4183 9747-17

    E-Mail: finanzen-jesteburg@lkharburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung

    Durch das neue Hundegesetz ist eine telefonische Anmeldung nicht mehr möglich.

    Das Formular für die Hundeanmeldung ist auszufüllen und zu unterschreiben, es kann auch per E-Mail an finanzen-jesteburg@lkharburg.de übermittelt werden.

    Alternativ kann auch unser Online-Serviceportal genutzt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

    Formulare

    Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, muss ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung

    Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

    Mit der Anmeldung tritt jedoch die Steuerpflicht ein. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem der Hund angeschafft wird, frühestens mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem der Welpe drei Monate alt wird.
    Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.

    Die Steuer beträgt jährlich:

    Gemeinde Jesteburg:

    a) für den ersten Hund 37,50 Euro
    b) für den zweiten Hund 50,00 Euro
    c) für jeden weiteren Hund 68,00 Euro

    d) für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro

    Gemeinde Bendestorf:

    a) für den ersten Hund 32,00 Euro
    b) für den zweiten Hund 52,00 Euro
    c) für jeden weiteren Hund 76,00 Euro

    d) für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro

    Gemeinde Harmstorf:

    Die Steuer beträgt jährlich:

    a) für den ersten Hund 30,00 Euro
    b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
    c) für jeden weiteren Hund 100,00 Euro

    d) für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Jesteburg: Hundehaltung Anmeldung

    Unsere Hundesteuerbescheide sind Mehrjahresbescheide. Neue Bescheide erhalten Sie demnach nur, wenn sich Änderungen ergeben.

    Letzter Mehrjahresbescheid:

    Jesteburg: 25.01.2018
    Bendestorf: 18.01.2010
    Harmstorf: 28.01.2013

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de