Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Finanzen, Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hadler Platz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Hadler Platz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00
BIC: GENODEF1SDE
Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Weitere Informationen
Für die gehandicapten Personen: Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice im Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln für alle Ihre Belange. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung