Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Schiffdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schiffdorf

    Folgende Angaben und Unterlagen sind zur Anmeldung Ihres Hundes erforderlich:

    • Rasse, Wurfdatum und Geschlecht des Tieres
    • Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
    • Sachkundenachweis
    • Chip-Nummer
    • Registrierung im Hunderegister Niedersachsen

    Rechtsgrundlagen:

    • Hundesteuersatzung der Gemeinde Schiffdorf
    • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

    Folgende Angaben und Unterlagen sind zur Anmeldung Ihres Hundes erforderlich:

    • Rasse, Wurfdatum und Geschlecht des Tieres
    • Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
    • Sachkundenachweis
    • Chip-Nummer
    • Registrierung im Hunderegister Niedersachsen

    Rechtsgrundlagen:

    • Hundesteuersatzung der Gemeinde Schiffdorf
    • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schiffdorf - Fachgebiet Buchhaltung, Grunderwerb- und verkauf, Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Brameler Straße 13

    27619 Schiffdorf

    Öffnungszeiten

    Das Rathaus ist für Besucher und Besucherinnen geöffnet von:
    Montag 08:00 - 12:00 Uhr   Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr   Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr   Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  
    Telefonisch erreichbar:
    Montag - Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr   Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr   Freitag 08:00 - 12.00 Uhr  
    Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@schiffdorf.de

    Telefon Festnetz: 04706 181-222

    Fax: 04706 181-239

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2018

    Technisch geändert am 24.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Schiffdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schiffdorf

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schiffdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schiffdorf

    Für die Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeinde Schiffdorf wird keine Gebühr erhoben. 

    Die jährlich zu zahlende Hundesteuer beträgt:

    • für den ersten Hund 48  €
    • für den zweiten Hund 72  €
    • für jeden weiteren Hund 96 €

    Für die Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeinde Schiffdorf wird keine Gebühr erhoben. 

    Die jährlich zu zahlende Hundesteuer beträgt:

    • für den ersten Hund 48  €
    • für den zweiten Hund 72  €
    • für jeden weiteren Hund 96 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024