Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Schiffdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schiffdorf
Folgende Angaben und Unterlagen sind zur Anmeldung Ihres Hundes erforderlich:
- Rasse, Wurfdatum und Geschlecht des Tieres
- Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Chip-Nummer
- Registrierung im Hunderegister Niedersachsen
Rechtsgrundlagen:
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Schiffdorf
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
Folgende Angaben und Unterlagen sind zur Anmeldung Ihres Hundes erforderlich:
- Rasse, Wurfdatum und Geschlecht des Tieres
- Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Chip-Nummer
- Registrierung im Hunderegister Niedersachsen
Rechtsgrundlagen:
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Schiffdorf
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Schiffdorf - Fachgebiet Buchhaltung, Grunderwerb- und verkauf, Steuerverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefonisch erreichbar:
Montag - Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12.00 Uhr
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Schiffdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schiffdorf
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schiffdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schiffdorf
Für die Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeinde Schiffdorf wird keine Gebühr erhoben.
Die jährlich zu zahlende Hundesteuer beträgt:
- für den ersten Hund 48 €
- für den zweiten Hund 72 €
- für jeden weiteren Hund 96 €
Für die Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeinde Schiffdorf wird keine Gebühr erhoben.
Die jährlich zu zahlende Hundesteuer beträgt:
- für den ersten Hund 48 €
- für den zweiten Hund 72 €
- für jeden weiteren Hund 96 €
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden