Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Wietze - Fachbereich Finanzen und Personal
Adresse
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
Formulare
Hund anmelden
SEPA Basis-Lastschriftmandat der Gemeinde Wietze
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
- Heimtierausweis vom Hund (ggf. Impfpass vom Hund)
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweise (ggf. Bestätigung über das Halten von Hunden von der Zuzugsgemeinde)
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung