Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Ordnung und EMA

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 3

    31558 Hagenburg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Hinweise für Sachsenhagen: Hunde: An- oder Abmeldung

    Neues Hundesteuergesetz in Niedersachsen

    Die niedersächsische Landesregierung hat Ende Mai 2011 das neue Hundegesetz verabschiedet. Auf Hundebesitzer und diejenigen, die es gerne werden wollen, kommen in der Hauptsache 3 wesentliche Neuerungen zu, die sich zeitlich staffeln:

    1. Haftpflichtversicherung:
      Ab dem 01. Juli 2011 muss jeder Hundehalter für seinen Hund, wenn dieser älter als 6 Monate ist, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindest-deckungssumme von 500.000,00 € für Personenschäden und 250.000,00 € für Sachschäden abgeschlossen haben.
    2. Kennzeichnungs-Chip:
      Ebenfalls zum 01. Juli 2011 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, durch einen Transponder, den sog. "Chip", gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnungen werden von jedem Tierarzt durchgeführt und sind für das Tier völlig ungefährlich.

    3. Hundeführerschein:
      2 Jahre später, also ab dem 01. Juli 2013, müssen Hundehalter eine zum Halten von Hunden erforderliche Sachkunde nachweisen, besser bekannt als "Hundeführerschein". (Dieser Nachweis wird aber z.B. nicht notwendig, wenn der Halter innerhalb der letzten 10 Jahre bereits nachweislich 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.)

    Die Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung und der Nachweis über die Kennzeichnung sind bei der Samtgemeinde Sachsenhagen, Markt 1, 31553 Sachsenhagen einzureichen!

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English