Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Stadthagen: Hund / Anmeldung / Abmeldung

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
    Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
    Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
    Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

    Den aktuellen Steuersätze finden Sie >> hier .

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem der Hund abgegeben wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/ der Hundehalter aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Stadthagen wegzieht.

    Die letztgültige Hundesteuermarke ist mit der Abmeldung zurückzugeben.

    Das unten bereit gestellte An- bzw. Abmeldeformular können Sie an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden. Die Hundesteuermarke sowie das Informationsblatt wird Ihnen dann mit den Steuerbescheid zugestellt.

    Sie können das Formular aber auch persönlich während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abgeben und erhalten die Steuermarke sofort.


    Bearbeitungsdauer: 10 Minuten

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
    Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
    Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
    Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

    Den aktuellen Steuersätze finden Sie >> hier .

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem der Hund abgegeben wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/ der Hundehalter aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Stadthagen wegzieht.

    Die letztgültige Hundesteuermarke ist mit der Abmeldung zurückzugeben.

    Das unten bereit gestellte An- bzw. Abmeldeformular können Sie an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden. Die Hundesteuermarke sowie das Informationsblatt wird Ihnen dann mit den Steuerbescheid zugestellt.

    Sie können das Formular aber auch persönlich während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abgeben und erhalten die Steuermarke sofort.


    Bearbeitungsdauer: 10 Minuten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Stadthagen - Fachbereich Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathauspassage 1

    Postfach 1155

    31655 Stadthagen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05721 782-110

    Telefon Festnetz: 05721 782-0

    E-Mail: stadtverwaltung@stadthagen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stadthagen: Hund / Anmeldung / Abmeldung

    Die An- und Abmeldung ist gebührenfrei.
    Die An- und Abmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de