Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Diepholz: Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Diepholz sieht eine Anmeldung des Hundes vor, wenn
- der Hund drei Monate alt ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund oder
- die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen einen Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Zudem muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder/Chip versehen werden. Es muss außerdem eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für Sachschäden abgeschlossen werden.
Jeder Hundehalter ist außerdem verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Diese Pflicht entfällt, wenn der Hundehalter nachweisen kann, dass in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend ein Hund gehalten wurde.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im niedersächsischen Hunderegister notwendig: www.hunderegister-nds.de
Wo kann ich meinen Hund anmelden?
Der Hund kann entweder schriftlich mit dem Anmeldeformular, elektronisch im 24-Stunden Digitale Dienstleistungen-Portal, oder direkt vor Ort im Rathaus der Stadt Diepholz angemeldet werden.
Sonstiges:
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer beträgt jährlich
a) für den ersten Hund 60,00 €
b) für den zweiten Hund 80,00 €
c) für jeden weiteren Hund 100,00 €
d) für gefährliche Hund jeweils 600,00 €
e) für einen Zwinger nach § 6 Abs. 1 140,00 €.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Diepholz sieht eine Anmeldung des Hundes vor, wenn
- der Hund drei Monate alt ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund oder
- die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen einen Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Zudem muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder/Chip versehen werden. Es muss außerdem eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für Sachschäden abgeschlossen werden.
Jeder Hundehalter ist außerdem verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Diese Pflicht entfällt, wenn der Hundehalter nachweisen kann, dass in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend ein Hund gehalten wurde.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im niedersächsischen Hunderegister notwendig: www.hunderegister-nds.de
Wo kann ich meinen Hund anmelden?
Der Hund kann entweder schriftlich mit dem Anmeldeformular, elektronisch im 24-Stunden Digitale Dienstleistungen-Portal, oder direkt vor Ort im Rathaus der Stadt Diepholz angemeldet werden.
Sonstiges:
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer beträgt jährlich
a) für den ersten Hund 60,00 €
b) für den zweiten Hund 80,00 €
c) für jeden weiteren Hund 100,00 €
d) für gefährliche Hund jeweils 600,00 €
e) für einen Zwinger nach § 6 Abs. 1 140,00 €.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Stadt Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Diepholz: Hundehaltung Anmeldung
Bitte verwenden Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihres Hundes.
Die notwendigen Unterlagen werden dort aufgeführt.
Bitte verwenden Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihres Hundes.
Die notwendigen Unterlagen werden dort aufgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Hundehaltung Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung