Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Diepholz: Hundehaltung Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Hundesteuersatzung der Stadt Diepholz sieht eine Anmeldung des Hundes vor, wenn

    • der Hund drei Monate alt ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund oder
    • die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen einen Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

    Zudem muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder/Chip versehen werden. Es muss außerdem eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für Sachschäden abgeschlossen werden.

    Jeder Hundehalter ist außerdem verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Diese Pflicht entfällt, wenn der Hundehalter nachweisen kann, dass in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend ein Hund gehalten wurde.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im niedersächsischen Hunderegister notwendig: www.hunderegister-nds.de

    Wo kann ich meinen Hund anmelden?

    Der Hund kann entweder schriftlich mit dem Anmeldeformular, elektronisch im 24-Stunden Digitale Dienstleistungen-Portal, oder direkt vor Ort im Rathaus der Stadt Diepholz angemeldet werden.

    Sonstiges:

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Steuer beträgt jährlich 

    a) für den ersten Hund                             60,00 €
    b) für den zweiten Hund                           80,00 €
    c) für jeden weiteren Hund                     100,00 €
    d) für gefährliche Hund jeweils               600,00 €
    e) für einen Zwinger nach § 6 Abs. 1     140,00 €.



    Allgemeine Informationen

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Hundesteuersatzung der Stadt Diepholz sieht eine Anmeldung des Hundes vor, wenn

    • der Hund drei Monate alt ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund oder
    • die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen einen Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

    Zudem muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder/Chip versehen werden. Es muss außerdem eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für Sachschäden abgeschlossen werden.

    Jeder Hundehalter ist außerdem verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Diese Pflicht entfällt, wenn der Hundehalter nachweisen kann, dass in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend ein Hund gehalten wurde.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im niedersächsischen Hunderegister notwendig: www.hunderegister-nds.de

    Wo kann ich meinen Hund anmelden?

    Der Hund kann entweder schriftlich mit dem Anmeldeformular, elektronisch im 24-Stunden Digitale Dienstleistungen-Portal, oder direkt vor Ort im Rathaus der Stadt Diepholz angemeldet werden.

    Sonstiges:

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Steuer beträgt jährlich

    a) für den ersten Hund 60,00 €
    b) für den zweiten Hund 80,00 €
    c) für jeden weiteren Hund 100,00 €
    d) für gefährliche Hund jeweils 600,00 €
    e) für einen Zwinger nach § 6 Abs. 1 140,00 €.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05441 909

    Fax: 05441 909-252

    E-Mail: webmaster@stadt-diepholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Diepholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Hundehaltung Anmeldung

    Bitte verwenden Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihres Hundes.
    Die notwendigen Unterlagen werden dort aufgeführt.

    Bitte verwenden Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihres Hundes.
    Die notwendigen Unterlagen werden dort aufgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Halten von Hunden, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)