Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Seelze: Hundehaltung (An- und Abmeldung)
Alle im Stadtgebiet gehaltene Hunde über drei Monate müssen bei der Stadt angemeldet und versteuert werden. Die Hundemarke, die Sie bei der Anmeldung des Hundes erhalten, muss Ihr Hund am Halsband tragen.
Für jeden Hund, der den siebten Lebensmonat vollendet hat, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dabei muss die Mindestversicherungssumme für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro betragen.
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer gekennzeichnet werden. Bei diesem sogenannten „Chippen“ wird vom Tierarzt mit einer Spritze in den linken Nacken des Hundes ein Chip platziert, welcher eine individuelle Kennnummer enthält. Über diesen soll eine Identifizierung des Hundes jederzeit möglich sein. Halterdaten werden auf diesem Chip nicht gespeichert.
Ferner ist der sogenannte „Hundeführerschein“ erforderlich, der durch einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis zu belegen ist. Der Nachweis erfolgt durch die "Mitteilung nach § 15 des Niedersächsischen Hunde Gesetzes" (Formular siehe unten).
Außerdem muss der Hund noch in das zentralen Hunderegister Niedersachsen eingetragen werden. Dies kann online auf dieser Seite erledigt werden: www.hunderegister-nds.de.
Auf folgender Seite finden sie umfassende Informationen zu den Verpflichtungen für das Halten von Hunden: Informationen zum Hundegesetz
Für die Anmeldung Ihres Hundes nutzen Sie gern zur Vorbereitung das unten stehende Formular. Ihr persönliches Erscheinen in unserem Bürgerbüro ist allerdings erforderlich!
Die Abmeldung eines Hundes kann hingegen auch postalisch geschehen. Bitte nutzen Sie hierfür das unten beigefügte Formular und legen Sie, falls möglich, bitte die Hundemarke bei.
Alle im Stadtgebiet gehaltene Hunde über drei Monate müssen bei der Stadt angemeldet und versteuert werden. Die Hundemarke, die Sie bei der Anmeldung des Hundes erhalten, muss Ihr Hund am Halsband tragen.
Für jeden Hund, der den siebten Lebensmonat vollendet hat, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dabei muss die Mindestversicherungssumme für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro betragen.
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer gekennzeichnet werden. Bei diesem sogenannten "Chippen" wird vom Tierarzt mit einer Spritze in den linken Nacken des Hundes ein Chip platziert, welcher eine individuelle Kennnummer enthält. Über diesen soll eine Identifizierung des Hundes jederzeit möglich sein. Halterdaten werden auf diesem Chip nicht gespeichert.
Ferner ist der sogenannte "Hundeführerschein" erforderlich, der durch einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis zu belegen ist. Der Nachweis erfolgt durch die "Mitteilung nach § 15 des Niedersächsischen Hunde Gesetzes" (Formular siehe unten).
Außerdem muss der Hund noch in das zentralen Hunderegister Niedersachsen eingetragen werden. Dies kann online auf dieser Seite erledigt werden: www.hunderegister-nds.de.
Auf folgender Seite finden sie umfassende Informationen zu den Verpflichtungen für das Halten von Hunden: Informationen zum Hundegesetz
Für die Anmeldung Ihres Hundes nutzen Sie gern zur Vorbereitung das unten stehende Formular. Ihr persönliches Erscheinen in unserem Bürgerbüro ist allerdings erforderlich!
Die Abmeldung eines Hundes kann hingegen auch postalisch geschehen. Bitte nutzen Sie hierfür das unten beigefügte Formular und legen Sie, falls möglich, bitte die Hundemarke bei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
21.21 - Team Steuern & Stadtkasse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: finanzservice@stadt-seelze.de
Kontaktperson
Frau Özen Esen
Zuständig für
- Sonstiges: Fragen zur Hundesteuer
Telefon Festnetz: 05137 828-203
E-Mail: oezen.esen@stadt-seelze.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seelze: Hundehaltung (An- und Abmeldung)
- Hundesteuer-Anmeldung
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Mitteilung nach § 15 des Niedersächsischen Hunde Gesetzes (Sachkundenachweis)
- Erklärung über den Eintrag im Hunderegister
- Hundesteuer-Anmeldung
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Mitteilung nach § 15 des Niedersächsischen Hunde Gesetzes (Sachkundenachweis)
- Erklärung über den Eintrag im Hunderegister
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Seelze: Hundehaltung (An- und Abmeldung)
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Hundesteuersatzung der Stadt Seelze (siehe unten)
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Hundesteuersatzung der Stadt Seelze (siehe unten)
Verfahrensablauf
Hinweise für Seelze: Hundehaltung (An- und Abmeldung)
Anlaufstelle für die Anmeldung des Hundes ist das Bürgerbüro. Dort erhalten Sie nach der Anmeldung die Hundemarke.
Den Steuerbescheid erhalten Sie vom Team Steuern und Stadtkasse.
Alle Fragen rund um Ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung beantwortet die Abteilung Öffentliche Sicherheit.
Die Abmeldung, z.B. wegen Wegzug oder Verlust/Tod des Hundes kann mit dem unten aufgeführten Formular erfolgen. Legen Sie, falls möglich, bitte die Hundemarke bei.
Anlaufstelle für die Anmeldung des Hundes ist das Bürgerbüro. Dort erhalten Sie nach der Anmeldung die Hundemarke.
Den Steuerbescheid erhalten Sie vom Team Steuern und Stadtkasse.
Alle Fragen rund um Ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung beantwortet die Abteilung Öffentliche Sicherheit.
Die Abmeldung, z.B. wegen Wegzug oder Verlust/Tod des Hundes kann mit dem unten aufgeführten Formular erfolgen. Legen Sie, falls möglich, bitte die Hundemarke bei.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seelze: Hundehaltung (An- und Abmeldung)
Die Anmeldung ist kostenlos, Steuern gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Seelze in der z. Z. gültigen Fassung
Die Anmeldung ist kostenlos, Steuern gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Seelze in der z. Z. gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Weitere Informationen
Hinweise für Seelze: Hundehaltung (An- und Abmeldung)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Halten von Hunden