Heimerziehung Gewährung

    Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)

    Beschreibung

    In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.

    Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden: 

    • der Tod beider Eltern
    • ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
    • Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
    • Schulschwierigkeiten
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Entwicklungsstörungen
    • Seelische Störungen / Behinderungen 

    Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen, Einzelbetreuungsformen, 5-Tage-Gruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland.

    Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:

    • Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
    • Rückkehr in die Familie
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
    • auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
    • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
    • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
    • Mutter/Vater/Kind Betreuung
    • Intensivpädagogische / Therapeutische Hilfen

    Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41  Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04471 15-0

    Fax: 04471 85697

    E-Mail: kreishaus@lkclp.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ist mit dem örtlichen Jugendamt zu besprechen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung trifft das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch. Eltern können diese Entscheidung nicht alleine treffen.

    Für den Schutz von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendhilfekosten, Heimplatz, Jugendhilfe, Kinderheim, junge Erwachsene, Jugendliche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de