Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Beschreibung
In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.
Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden:
- der Tod beider Eltern
- ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
- Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
- Schulschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Entwicklungsstörungen
- Seelische Störungen / Behinderungen
Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen, Einzelbetreuungsformen, 5-Tage-Gruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland.
Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:
- Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
- Rückkehr in die Familie
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
- auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
- Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
- Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
- Mutter/Vater/Kind Betreuung
- Intensivpädagogische / Therapeutische Hilfen
Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).
Hinweise für Delmenhorst: Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:
Ansprechpartner
Erziehung und Teilhabe
Beschreibung
Die Aufgaben und Ziele der Jugendhilfe/Erziehungshilfe orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Absatz 3 des 8. Sozialgesetzbuches). Danach sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Angebote und Aufgaben:
- Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien in pädagogischen Fragen
- Förderung und Unterstützung von Eltern zur Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung
- Mitwirkung in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
- Gewährung und Begleitung von bedarfsgerechten Hilfen zur Erziehung, wie zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Erziehung in einer Tagesgruppe, Heimerziehung, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Vollzeitpflege, Hilfe für junge Volljährige
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Gefährdungssituationen, bis hin zur Inobhutnahme
- Rückführung aus Heimerziehung
- Gewährung und Begleitung von ambulanter Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach § 35a des 8. Sozialgesetzbuches
- Inobhutnahme eines Kindes aufgrund von Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie, welche von den Kindeseltern, ggf. mit Unterstützung, nicht abgewendet wird
- Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie bei Ausfall eines alleinerziehenden Elternteils oder beider Elternteile aufgrund von Erkrankung oder anderer zwingender Gründe und keiner möglichen Versorgung des Kindes in der Familie durch ambulante oder teilstationäre Hilfe
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Ohne das Wissen und Einverständnis des Betroffenen werden keine persönlichen Daten erhoben, festgehalten und weitergeleitet. Kinder und Jugendliche können ohne Kenntnis ihrer Eltern beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist.
Die Zuständigkeit der Jugendhilfe/Erziehungshilfe richtet sich nach der Straße, in der das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche wohnt. Das aktuelle Straßenverzeichnis und Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Downloads/Links.
In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung steht die folgende Notfallnummer von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung: (04221) 99-2399.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Rufbereitschaft über die Polizei unter (04221) 15590 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Stichwörter
Jugendhilfe, Jugendamt, Jugend- und Erziehungshilfe, Kinderschutz, Schulassistenz, Schulbegleitung, Kindeswohlgefährdung, Schulmeidung, Frühförderung, Autismusförderung
Kinder- und Jugendhilfe
Beschreibung
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet bei Problemlagen von Eltern, Kindern, Jugendlichen, Familien und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung.
Die einzelnen Sachgebiete mit den unterschiedlichen Hilfsangeboten sind unten aufgelistet. Hier sind die direkten Ansprechpartner/-innen zu finden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Stichwörter
Jugendamt
Formulare
Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Ist mit dem örtlichen Jugendamt zu besprechen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung trifft das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch. Eltern können diese Entscheidung nicht alleine treffen.
Für den Schutz von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Kinderheim, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, Heimplatz, Jugendliche, junge Erwachsene