Heimerziehung Gewährung

    Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)

    Beschreibung

    In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.

    Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden: 

    • der Tod beider Eltern
    • ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
    • Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
    • Schulschwierigkeiten
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Entwicklungsstörungen
    • Seelische Störungen / Behinderungen 

    Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen, Einzelbetreuungsformen, 5-Tage-Gruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland.

    Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:

    • Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
    • Rückkehr in die Familie
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
    • auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
    • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
    • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
    • Mutter/Vater/Kind Betreuung
    • Intensivpädagogische / Therapeutische Hilfen

    Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41  Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).

    Hinweise für Delmenhorst: Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:

    Ansprechpartner

    Erziehung und Teilhabe

    Beschreibung

    Die Aufgaben und Ziele der Jugendhilfe/Erziehungshilfe orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Absatz 3 des 8. Sozialgesetzbuches). Danach sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

    Angebote und Aufgaben:

    • Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien in pädagogischen Fragen
    • Förderung und Unterstützung von Eltern zur Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung
    • Mitwirkung in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
    • Gewährung und Begleitung von bedarfsgerechten Hilfen zur Erziehung, wie zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Erziehung in einer Tagesgruppe, Heimerziehung, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Vollzeitpflege, Hilfe für junge Volljährige
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Gefährdungssituationen, bis hin zur Inobhutnahme
    • Rückführung aus Heimerziehung
    • Gewährung und Begleitung von ambulanter Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach § 35a des 8. Sozialgesetzbuches
    • Inobhutnahme eines Kindes aufgrund von Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie, welche von den Kindeseltern, ggf. mit Unterstützung, nicht abgewendet wird
    • Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie bei Ausfall eines alleinerziehenden Elternteils oder beider Elternteile aufgrund von Erkrankung oder anderer zwingender Gründe und keiner möglichen Versorgung des Kindes in der Familie durch ambulante oder teilstationäre Hilfe

    Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Ohne das Wissen und Einverständnis des Betroffenen werden keine persönlichen Daten erhoben, festgehalten und weitergeleitet. Kinder und Jugendliche können ohne Kenntnis ihrer Eltern beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist.

    Die Zuständigkeit der Jugendhilfe/Erziehungshilfe richtet sich nach der Straße, in der das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche wohnt. Das aktuelle Straßenverzeichnis und Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Downloads/Links.

    In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung steht die folgende Notfallnummer von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung: (04221) 99-2399.
    Außerhalb dieser Zeiten ist die Rufbereitschaft über die Polizei unter (04221) 15590 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtwall 10

    27749 Delmenhorst

    Siemershaus

    Öffnungszeiten

    nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 992568

    Fax: 04221 991223

    E-Mail: kinderundjugendhilfe@delmenhorst.de

    Stichwörter

    Jugendhilfe, Jugendamt, Jugend- und Erziehungshilfe, Kinderschutz, Schulassistenz, Schulbegleitung, Kindeswohlgefährdung, Schulmeidung, Frühförderung, Autismusförderung

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2024

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Kinder- und Jugendhilfe

    Beschreibung

    Die Kinder- und Jugendhilfe bietet bei Problemlagen von Eltern, Kindern, Jugendlichen, Familien und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung.

    Die einzelnen Sachgebiete mit den unterschiedlichen Hilfsangeboten sind unten aufgelistet. Hier sind die direkten Ansprechpartner/-innen zu finden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtwall 10

    27749 Delmenhorst

    Siemershaus

    Öffnungszeiten

    nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 992568

    Fax: 04221 991223

    E-Mail: kinderundjugendhilfe@delmenhorst.de

    Stichwörter

    Jugendamt

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2024

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Formulare

    Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ist mit dem örtlichen Jugendamt zu besprechen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung trifft das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch. Eltern können diese Entscheidung nicht alleine treffen.

    Für den Schutz von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kinderheim, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, Heimplatz, Jugendliche, junge Erwachsene

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024