Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Beschreibung
In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.
Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden:
- der Tod beider Eltern
- ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
- Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
- Schulschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Entwicklungsstörungen
- Seelische Störungen / Behinderungen
Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen, Einzelbetreuungsformen, 5-Tage-Gruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland.
Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:
- Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
- Rückkehr in die Familie
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
- auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
- Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
- Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
- Mutter/Vater/Kind Betreuung
- Intensivpädagogische / Therapeutische Hilfen
Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).
Hinweise für Hannover: Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, finden in Angeboten der Jugendhilfe Unterstützung oder auch ein neues Zuhause.
Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden:
- der Tod beider Eltern
- ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
- Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
- Schulschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Entwicklungsstörungen
- Seelische Störungen/Behinderungen
Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen oder Einzelbetreuungsformen.
Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:
- Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
- Rückkehr in die Familie
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
- auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
- Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, finden in Angeboten der Jugendhilfe Unterstützung oder auch ein neues Zuhause.
Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden:
- der Tod beider Eltern
- ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
- Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
- Schulschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Entwicklungsstörungen
- Seelische Störungen/Behinderungen
Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen oder Einzelbetreuungsformen.
Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:
- Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
- Rückkehr in die Familie
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
- auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
- Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:
Hinweise für Hannover: Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren
Die Zuständigkeit liegt für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Hannover im Kommunalen Sozialdienst (KSD) bzw. bei der Dienststelle des KSD im zuständigen Stadtbezirk:
Die Zuständigkeit liegt für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Hannover im Kommunalen Sozialdienst (KSD) bzw. bei der Dienststelle des KSD im zuständigen Stadtbezirk:
Ansprechpartner
51.06 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Derzeit ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung: Mo: 08:30 bis 11:00 Uhr Di: 15:30 bis 18:00 Uhr Mi: 08:30 bis 11:00 Uhr Do: 08:30 bis 11:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
51.2 - Kommunaler Sozialdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
51.6 - Heimverbund
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Formulare
Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" gestellt werden.
Hinweise für Hannover: Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren
Die Kinder und Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigten werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes der Landeshauptstadt Hannover beraten und stellen dort einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
Die Kinder und Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigten werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes der Landeshauptstadt Hannover beraten und stellen dort einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Ist mit dem örtlichen Jugendamt zu besprechen.
Hinweise für Hannover: Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren
Die Eltern werden bei einer Unterbringung in einer Wohngruppe zu den Kosten herangezogen, die Berechnung erfolgt durch die wirtschaftliche Jugendhilfe aufgrund der Einkommensnachweise.
Die Eltern werden bei einer Unterbringung in einer Wohngruppe zu den Kosten herangezogen, die Berechnung erfolgt durch die wirtschaftliche Jugendhilfe aufgrund der Einkommensnachweise.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung trifft das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch. Eltern können diese Entscheidung nicht alleine treffen.
Für den Schutz von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Kinderheim, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, Heimplatz, Jugendliche, junge Erwachsene
Metainformation
- Ursprungsportal: Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Ursprungsportal: Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren in Hannover
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