Heimerziehung Gewährung

    Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)

    Beschreibung

    In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.

    Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden: 

    • der Tod beider Eltern
    • ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
    • Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
    • Schulschwierigkeiten
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Entwicklungsstörungen
    • Seelische Störungen / Behinderungen 

    Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen, Einzelbetreuungsformen, 5-Tage-Gruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland.

    Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:

    • Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
    • Rückkehr in die Familie
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
    • auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
    • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
    • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
    • Mutter/Vater/Kind Betreuung
    • Intensivpädagogische / Therapeutische Hilfen

    Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41  Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).

    Hinweise für Hannover: Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren

    Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, finden in Angeboten der Jugendhilfe Unterstützung oder auch ein neues Zuhause.

    Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden: 

    • der Tod beider Eltern
    • ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
    • Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
    • Schulschwierigkeiten
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Entwicklungsstörungen
    • Seelische Störungen/Behinderungen 

    Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen oder Einzelbetreuungsformen.

    Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:

    • Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
    • Rückkehr in die Familie
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
    • auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
    • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:

    Hinweise für Hannover: Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren

    Die Zuständigkeit liegt für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Hannover im Kommunalen Sozialdienst (KSD) bzw. bei der Dienststelle des KSD im zuständigen Stadtbezirk:

    Bezirkssozialarbeit

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 51.06 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Joachimstr. 8

    30159 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Derzeit ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung: Mo: 08:30 bis 11:00 Uhr Di: 15:30 bis 18:00 Uhr Mi: 08:30 bis 11:00 Uhr Do: 08:30 bis 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-45473

    Fax: +49 511 168-45500

    E-Mail: 51.06@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummer: +49 511 168-46914

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hannover - 51.2 - Kommunaler Sozialdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Blumenauer Str. 5-7

    30449 Hannover

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-45683

    Telefon Festnetz: +49 511 168-43102

    E-Mail: 51.2ksd@hannover-stadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummer: +49 511 168-42786

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Hannover - 51.6 - Heimverbund

    Adresse

    Hausanschrift

    Sutelstr. 18

    30659 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-48150

    Fax: +49 511 168-48399

    E-Mail: 51.6@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummer: +49 511 168-48501

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" gestellt werden.

    Hinweise für Hannover: Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren

    Die Kinder und Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigten werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes der Landeshauptstadt Hannover beraten und stellen dort einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ist mit dem örtlichen Jugendamt zu besprechen.

    Hinweise für Hannover: Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren

    Die Eltern werden bei einer Unterbringung in einer Wohngruppe zu den Kosten herangezogen, die Berechnung erfolgt durch die wirtschaftliche Jugendhilfe aufgrund der Einkommensnachweise.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung trifft das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch. Eltern können diese Entscheidung nicht alleine treffen.

    Für den Schutz von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendhilfekosten, Heimplatz, Jugendhilfe, Kinderheim, junge Erwachsene, Jugendliche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de