Heimerziehung Gewährung

    Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)

    Beschreibung

    In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.

    Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden: 

    • der Tod beider Eltern
    • ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
    • Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
    • Schulschwierigkeiten
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Entwicklungsstörungen
    • Seelische Störungen / Behinderungen 

    Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen, Einzelbetreuungsformen, 5-Tage-Gruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland.

    Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:

    • Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
    • Rückkehr in die Familie
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
    • auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
    • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
    • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
    • Mutter/Vater/Kind Betreuung
    • Intensivpädagogische / Therapeutische Hilfen

    Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41  Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:

    Ansprechpartner

    Abteilung 513 Jugend- und Erziehungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 11

    38300 Wolfenbüttel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 84160

    Fax: 05331 84350

    Telefon Festnetz: 05331 84161

    E-Mail: geschaeftsstelle-jugend-erziehungshilfe@lk-wf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ist mit dem örtlichen Jugendamt zu besprechen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung trifft das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch. Eltern können diese Entscheidung nicht alleine treffen.

    Für den Schutz von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendliche, Jugendhilfe, junge Erwachsene, Jugendhilfekosten, Heimplatz, Kinderheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English