Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Beschreibung
In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.
Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden:
- der Tod beider Eltern
- ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
- Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
- Schulschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Entwicklungsstörungen
- Seelische Störungen / Behinderungen
Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen, Einzelbetreuungsformen, 5-Tage-Gruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland.
Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:
- Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
- Rückkehr in die Familie
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
- auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
- Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
- Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
- Mutter/Vater/Kind Betreuung
- Intensivpädagogische / Therapeutische Hilfen
Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).
Hinweise für Helmstedt: Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Hierbei handelt es sich um Hilfe zur Erziehung in einer Jugendhilfeeinrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform wie z. B. Wohngruppe über Tag und Nacht. Weitere Möglichkeiten sind gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter oder Väter oder auch Verselbständigungen mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung.
Hierbei handelt es sich um Hilfe zur Erziehung in einer Jugendhilfeeinrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform wie z. B. Wohngruppe über Tag und Nacht. Weitere Möglichkeiten sind gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter oder Väter oder auch Verselbständigungen mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:
Hinweise für Helmstedt: Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Für einen Erstkontakt und eine eventuelle Antragsstellung wenden sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter
Für einen Erstkontakt und eine eventuelle Antragsstellung wenden sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter
Ansprechpartner
51 - Geschäftsbereich Jugend
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Formulare
Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" gestellt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Helmstedt: Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen ein Verbleib im Elternhaus nicht möglich ist. Junge schwangere Frauen vor der Geburt ihres Kindes, alleinerziehende junge Mütter oder Väter, die für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen ein Verbleib im Elternhaus nicht möglich ist. Junge schwangere Frauen vor der Geburt ihres Kindes, alleinerziehende junge Mütter oder Väter, die für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Ist mit dem örtlichen Jugendamt zu besprechen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung trifft das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch. Eltern können diese Entscheidung nicht alleine treffen.
Für den Schutz von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Heimplatz, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, Jugendliche, junge Erwachsene, Kinderheim