Heimbetreuung
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.
Hinweise für Ammerland: Heimbetreuung
Ansprechperson für die Beschaffung einer Wohnung sind die Sozialämter der jeweiligen Wohnortgemeinde. Bei Fragen zu Beschaffung eines Heimplatzes wenden Sie sich an das Pflege-Servicebüro.
Ansprechpartner
Landkreis Ammerland - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben