Heimbetreuung
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Hinweise für Harburg: Heimbetreuung
Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und dort auch versorgt werden. Dennoch können Situationen eintreten, in denen ein Verbleib in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist. Darum kann es hilfreich sein, sich bereits rechtzeitig mit dem Thema Pflegeheim auseinanderzusetzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Harburg: Heimbetreuung
Um bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung zu helfen, werden im Internet Übersichten von den Pflegekassen angeboten. Diese liefern Informationen zu Kontaktdaten, Preisen und fachlichen Schwerpunkten. Sie finden diese Übersichten unter den Links.
Zuständigkeit
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Tostedt (Kreis Harburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Hinweise für Harburg: Heimbetreuung
- Bestehender Versorgungsvertrag zwischen dem Heim und der Pflegekasse
- nötig, um Pflegeleistungen von der Pflegekasse zu erhalten
bzw.
- eine bestehende Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger
- diese wird benötigt, soweit Kosten für den Heimaufenthalt aus Sozialhilfemitteln getragen werden sollen.
Die Kostenfrage des Heimaufenthaltes sollten Sie auf jeden Fall vor Heimaufnahme mit der Heimleitung besprechen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Harburg: Heimbetreuung
Sie haben die Möglichkeit, das Pflegeheim frei auszuwählen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Harburg: Heimbetreuung
Alle stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen werden von der Heimaufsicht beraten und überwacht. Dies geschieht vornehmlich durch wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Dabei stehen die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner im Mittelpunkt. Die Heimaufsicht achtet auf die Einhaltung der Vorschriften des Niedersächsischen Heimgesetzes und muss allen Hinweisen - auch anonymen - auf Missstände und Auffälligkeiten im Heim nachgehen.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Heimbetreuung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben