Heimerziehung

    Heimbetreuung

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

    Hinweise für Harburg: Heimbetreuung

    Allgemeine Informationen

    Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und dort auch versorgt werden. Dennoch können Situationen eintreten, in denen ein Verbleib in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist. Darum kann es hilfreich sein, sich bereits rechtzeitig mit dem Thema Pflegeheim auseinanderzusetzen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Harburg: Heimbetreuung

    Um bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung zu helfen, werden im Internet Übersichten von den Pflegekassen angeboten. Diese liefern Informationen zu Kontaktdaten, Preisen und fachlichen Schwerpunkten. Sie finden diese Übersichten unter den Links.

    Zuständigkeit

    An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten bitte nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-566

    E-Mail: TS_Sozialamt@lkharburg.de

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harburg: Heimbetreuung

    • Bestehender Versorgungsvertrag zwischen dem Heim und der Pflegekasse
      • nötig, um Pflegeleistungen von der Pflegekasse zu erhalten

    bzw.

    • eine bestehende Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger
      • diese wird benötigt, soweit Kosten für den Heimaufenthalt aus Sozialhilfemitteln getragen werden sollen.

    Die Kostenfrage des Heimaufenthaltes sollten Sie auf jeden Fall vor Heimaufnahme mit der Heimleitung besprechen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harburg: Heimbetreuung

    Sie haben die Möglichkeit, das Pflegeheim frei auszuwählen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: Heimbetreuung

    Alle stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen werden von der Heimaufsicht beraten und überwacht. Dies geschieht vornehmlich durch wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

    Dabei stehen die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner im Mittelpunkt. Die Heimaufsicht achtet auf die Einhaltung der Vorschriften des Niedersächsischen Heimgesetzes und muss allen Hinweisen - auch anonymen - auf Missstände und Auffälligkeiten im Heim nachgehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English