Heimerziehung
Heimbetreuung
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.
Ansprechpartner
Abteilung 501 Abteilung Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05331 840
Fax: 05331 84430
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben