Hauswirtschaftshilfe
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII
Bei Personen mit eigenem Haushalt können u.a. Leistungen zur „Weiterführung des Haushaltes“ geboten sein, wenn dadurch die stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.
Grundsätzlich ist die Nachrangigkeit der Sozialhilfe gegenüber anderen Leistungsträgern zu beachten, d.h. es ist zu prüfen, ob die hilfesuchende Person vorrangige Ansprüche auf Leistungen sonstiger Sozialleistungsträger, z.B. der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI, hat. Des Weiteren sind die Vorschriften zu Einkommen und Vermögen gemäß dem 11. Kapitel des SGB XII zu beachten.
Bei Personen mit eigenem Haushalt können u.a. Leistungen zur "Weiterführung des Haushaltes" geboten sein, wenn dadurch die stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.
Grundsätzlich ist die Nachrangigkeit der Sozialhilfe gegenüber anderen Leistungsträgern zu beachten, d.h. es ist zu prüfen, ob die hilfesuchende Person vorrangige Ansprüche auf Leistungen sonstiger Sozialleistungsträger, z.B. der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI, hat. Des Weiteren sind die Vorschriften zu Einkommen und Vermögen gemäß dem 11. Kapitel des SGB XII zu beachten.
Zuständigkeit
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII
Landkreis Wesermarsch
Fachdienst Soziales
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Ansprechpartner:
Frau Silvia Rohde
Tel.: 04401-927 498
Fax: 04401-92799498
E-Mail: silvia.rohde@lkbra.de
Landkreis Wesermarsch
Fachdienst Soziales
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Ansprechpartner:
Frau Silvia Rohde
Tel.: 04401-927 498
Fax: 04401-92799498
E-Mail: silvia.rohde@lkbra.de
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 50 - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII
(unvollständige Auflistung – im Einzelfall können weitere Nachweise notwendig sein):
- Nachweis zu dem notwendigen Bedarf in der häuslichen Versorgung (in der Regel Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen).
- Entscheidung der Pflegekasse, dass der festgestellte Bedarf nicht für eine Einstufung in einen Pflegegrad ausreicht.
- Vollständige Nachweise über alle Einkommensarten und Vermögen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide anderer Sozialhilfeträger wie z. B. Grundsicherung etc., Kontoauszüge aller Giro-, Spar- und Anlagekonten).
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (evtl. Mietvertrag oder Zins- und Tilgungsleistungen bei Eigentum, Betriebskosten wie z. B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr etc.)
- Nachweis über abzusetzende Beträge, wie z. B. Haftpflicht- oder Hausratversicherung
- Nachweis über evtl. kapitalbildende Versicherungen (z. B. Lebens- oder Sterbegeldversicherungen).
(unvollständige Auflistung - im Einzelfall können weitere Nachweise notwendig sein):
- Nachweis zu dem notwendigen Bedarf in der häuslichen Versorgung (in der Regel Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen).
- Entscheidung der Pflegekasse, dass der festgestellte Bedarf nicht für eine Einstufung in einen Pflegegrad ausreicht.
- Vollständige Nachweise über alle Einkommensarten und Vermögen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide anderer Sozialhilfeträger wie z. B. Grundsicherung etc., Kontoauszüge aller Giro-, Spar- und Anlagekonten).
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (evtl. Mietvertrag oder Zins- und Tilgungsleistungen bei Eigentum, Betriebskosten wie z. B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr etc.)
- Nachweis über abzusetzende Beträge, wie z. B. Haftpflicht- oder Hausratversicherung
- Nachweis über evtl. kapitalbildende Versicherungen (z. B. Lebens- oder Sterbegeldversicherungen).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII
§ 70 SGB XII – 9. Kapitel des SGB XII; sowie 11. Kapitel SGB XII
(Einsatz von Einkommen und Vermögen)
§ 70 SGB XII - 9. Kapitel des SGB XII; sowie 11. Kapitel SGB XII
(Einsatz von Einkommen und Vermögen)
Fristen
Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII
§ 18 SGB XII – Einsetzen der Sozialhilfe:
Ein Leistungsanspruch kann frühestens ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens bestehen (Antragseingang).
§ 18 SGB XII - Einsetzen der Sozialhilfe:
Ein Leistungsanspruch kann frühestens ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens bestehen (Antragseingang).
Kosten
Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII
Gebührenfrei
Gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2008