Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hauswirtschaftshilfe

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

    Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII

    Bei Personen mit eigenem Haushalt können u.a. Leistungen zur "Weiterführung des Haushaltes" geboten sein, wenn dadurch die stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.

    Grundsätzlich ist die Nachrangigkeit der Sozialhilfe gegenüber anderen Leistungsträgern zu beachten, d.h. es ist zu prüfen, ob die hilfesuchende Person vorrangige Ansprüche auf Leistungen sonstiger Sozialleistungsträger, z.B. der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI, hat. Des Weiteren sind die Vorschriften zu Einkommen und Vermögen gemäß dem 11. Kapitel des SGB XII zu beachten.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.

    Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII

    Landkreis Wesermarsch
    Fachdienst Soziales
    Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

    Ansprechpartner:
    Frau Silvia Rohde

    Tel.: 04401-927 498
    Fax: 04401-92799498
    E-Mail: silvia.rohde@lkbra.de

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 50 - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    Fax: 04401 927-100

    E-Mail: info@wesermarsch.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII

    (unvollständige Auflistung - im Einzelfall können weitere Nachweise notwendig sein):

    • Nachweis zu dem notwendigen Bedarf in der häuslichen Versorgung (in der Regel Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen).
    • Entscheidung der Pflegekasse, dass der festgestellte Bedarf nicht für eine Einstufung in einen Pflegegrad ausreicht.
    • Vollständige Nachweise über alle Einkommensarten und Vermögen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide anderer Sozialhilfeträger wie z. B. Grundsicherung etc., Kontoauszüge aller Giro-, Spar- und Anlagekonten).
    • Nachweis über die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (evtl. Mietvertrag oder Zins- und Tilgungsleistungen bei Eigentum, Betriebskosten wie z. B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr etc.)
    • Nachweis über abzusetzende Beträge, wie z. B. Haftpflicht- oder Hausratversicherung
    • Nachweis über evtl. kapitalbildende Versicherungen (z. B. Lebens- oder Sterbegeldversicherungen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII

    § 70 SGB XII - 9. Kapitel des SGB XII; sowie 11. Kapitel SGB XII
    (Einsatz von Einkommen und Vermögen)

    Fristen

    Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII

    § 18 SGB XII - Einsetzen der Sozialhilfe:

    Ein Leistungsanspruch kann frühestens ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens bestehen (Antragseingang).

    Kosten

    Hinweise für Brake (Unterweser): Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - § 70 SGB XII

    Gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.02.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de