Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hauswirtschaftshilfe

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.

    Hinweise für Osnabrück: Hauswirtschaftshilfe

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung.

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Neuenkirchen (Kreis Osnabrück, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.02.2008

    Hinweise für Osnabrück: Hauswirtschaftshilfe

    Fachlich freigegeben durch Besondere Zuständigkeiten

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)