Hauswirtschaftshilfe
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Hinweise für Osnabrück: Hauswirtschaftshilfe
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Team Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags 8–12 Uhr und 14–16 Uhr mittwochs 8–12 Uhr donnerstags 8–12 Uhr und 14–17.30 Uhr freitags 8–16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05407 888-0
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2008
Hinweise für Osnabrück: Hauswirtschaftshilfe
Fachlich freigegeben durch Besondere Zuständigkeiten