Hauswirtschaftshilfe
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Hinweise für Osnabrück: Hauswirtschaftshilfe
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Für Hilter am Teutoburger Wald wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2008
Hinweise für Osnabrück: Hauswirtschaftshilfe
Fachlich freigegeben durch Besondere Zuständigkeiten