Hauswirtschaftshilfe
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Hinweise für Friesland: Hauswirtschaftshilfe
Erster Ansprechpartner für die Antragstellung auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen für Asylbewerber ist das Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde/-stadt (außer Wangerland). Für Bürger/innen der Gemeinde Wangerland ist der Landkreis Friesland selbst auch erster Ansprechpartner. Dieser entscheidet auch über alle gestellten Anträge.
Erster Ansprechpartner für die Antragstellung auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen für Asylbewerber ist das Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde/-stadt (außer Wangerland). Für Bürger/innen der Gemeinde Wangerland ist der Landkreis Friesland selbst auch erster Ansprechpartner. Dieser entscheidet auch über alle gestellten Anträge.
Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2008