Hauswirtschaftshilfe
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Ansprechpartner
Sozialamt - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Sozialamt - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2008