Hilfe in anderen Lebenslagen
Hauswirtschaftshilfe
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Ansprechpartner
Landkreis Lüneburg - Fachdienst 52 Senioren und Behinderte
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Frauenparkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 508
Gebühren: ja
Am Graalwall
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
Hilfe zur Pflege - Erklärung Vermögen, Schenkung
Hilfe zur Pflege - Hausertragsberechnung
Hilfe zur Pflege - Auskunftsermächtigung
Hilfe zur Pflege - Antrag
Hilfe zur Pflege - Bankerklärung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2008