Hilfe in anderen Lebenslagen
Hauswirtschaftshilfe
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Ansprechpartner
Sachgebiet Soziales
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 10 63
30975 Pattensen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 10 - 12 Uhr zusätzlich 14 - 16 Uhr Donnerstag 10 - 12 Uhr zusätzlich 15 - 18 Uhr
Stichwörter
Grundsicherung, Sozialamt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2008