Hilfe in anderen Lebenslagen
Hauswirtschaftshilfe
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Ansprechpartner
Team 50 - Soziale Sicherung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: TeamSozialeSicherung@laatzen.de
Kontaktperson
Herr Steve Walke
Frau Daniela Poppen
Frau Alicia Manske
Frau Anne Voß
Frau Katja Haschke
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2008