Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hauswirtschaftshilfe

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vor dem Hannoverschen Tor 1

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    montags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr mittwochs und freitags 8.00 - 13.00 Uhr donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898

    Fax: 05136 898-112

    E-Mail: info@burgdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Burgdorf: Hauswirtschaftshilfe

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.02.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de