Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hauswirtschaftshilfe

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.

    Hinweise für Barsinghausen: Hauswirtschaftshilfe

    An das Sozialamt der Stadt Barsinghausen.

    Ansprechpartner

    Stadt Barsinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergamtstraße 5

    30890 Barsinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05105 774

    Fax: 05105 774-2335

    E-Mail: info@stadt-barsinghausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.02.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de