Hilfe in anderen Lebenslagen
Hauswirtschaftshilfe
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Ansprechpartner
50 - Geschäftsbereich Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag geschlossen Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Damit können Kontakte weiterhin reduziert und unnötige Wartezeiten vermieden werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2008