Gymnasium Aufnahme

    Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium

    Das Gymnasium ist eine Schulform des allgemein bildenden Schulwesens. Es umfasst grundsätzlich die Schuljahrgänge 5 bis 13, kann aber auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 (Sekundarbereich II - gymnasiale Oberstufe) geführt werden.  

    Beschreibung

    Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

    Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtuntericht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang zu erlernen. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Schuljahrgang). Im Falle des Schulabgangs können nach Maßgabe der in Klasse 10 erzielten Leistungen sämtliche Abschlüsse des Sekundarbereichs I erworben werden.

    Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.

    Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Universität, Hochschule und Fachhochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungs-verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.

    Bei vorzeitigem Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife führt in Verbindung mit einem berufsbezogenen Teil zur allgemeinen Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, an entsprechenden integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen und eingeschränkt ggf. nach individuellen Zulassungsverfahren auch an entsprechenden Bachelorstudiengängen an einigen Universitäten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Gymnasium, bei dem Sie das Kind anmelden möchten.

    Ansprechpartner

    Gymnasium Haren (Ems)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 28

    49733 Haren (Ems)

    Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Gerdes (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05932 710990

    Fax: 05932 7109913

    E-Mail: sekretariat@gymharen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Franziskusgymnasium Lingen

    Adresse

    Hausanschrift

    In den Strubben 11

    49809 Lingen (Ems)

    Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Grunewald (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0591 901155-0

    Fax: 0591 901155-28

    E-Mail: schule@franziskusgymnasium.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gymnasium Georgianum Lingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kardinal-von-Galen-Straße 7 - 9

    49809 Lingen (Ems)

    Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Sieberg (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0591 8078760

    Fax: 0591 80787674

    E-Mail: gymnasium.georgianum@gg-lin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gymnasium Marianum Meppen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzog-Arenberg-Straße 65

    49716 Meppen

    Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Rave (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Fax: 05931 922725

    Telefon Festnetz: 05931 92270

    E-Mail: info@gymnasium-marianum.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Windthorst-Gymnasium Meppen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasialstraße 3

    49716 Meppen

    Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Brüsse-Haustein (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Fax: 05931 59650-21

    Telefon Festnetz: 05931 59650-0

    E-Mail: sekretariat@windthorst-gymnasium.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gymnasium Papenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Russellstraße 33

    26871 Papenburg

    Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Hockmann (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Fax: 04961 9429151

    Telefon Festnetz: 04961 942910

    E-Mail: sekretariat@gymnasium-papenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Mariengymnasium Papenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 29/31

    26871 Papenburg

    Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Bloemer (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Fax: 04961 947030

    Telefon Festnetz: 04961 94700

    E-Mail: sekretariat@mgpapenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gymnasium Leoninum Handrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Hestruper Straße 1

    49838 Handrup

    Schulträger: Herz-Jesu-Kloster Handrup e. V.; Schulleitung: Herr Hanneken (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05904 93000

    Fax: 05904 930037

    E-Mail: schulleitung@gymnasium-leoninum-handrup.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hümmling-Gymnasium Sögel

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlaunallee 10

    49751 Sögel

    Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Hilgefort (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Fax: 05952 96874-11

    Telefon Festnetz: 05952 96874-0

    E-Mail: sekretariat@huem-gym.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gymnasium Werlte

    Adresse

    Hausanschrift

    Kolpingstraße 6

    49757 Werlte

    Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Schute (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Fax: 05951 83380859

    Telefon Festnetz: 05951 8338090

    E-Mail: sekretariat@gymnasium-werlte.com

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gymnasium Dörpen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 6

    26892 Dörpen

    Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Wathall (Ganztagsschule)

    Kontakt

    Fax: 04963 9077299

    Telefon Festnetz: 04963 90770

    E-Mail: sekretariat@gymnasium-doerpen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anmeldung an ein Gymnasium werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
    • ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule

    Formulare

    Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
    • Die Wahl der weiterführenden Schulform ist im Rahmen des vor Ort vorhandenen Schulangebots im übrigen Ihre freie Entscheidung als Erziehungsberechtigte/r (ggfls. nach vorheriger Beratung durch die bisher besuchte Grundschule).

    Rechtsgrundlage(n)

    • Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums"
    • Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
    • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
    • Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
    • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden Ihr Kind bei dem für Sie zuständigen Gymnasium an.
    • Nach der Anmeldung teilen Sie der Grundschule mit, welches Gymnasium Ihr Kind zukünftig besuchen wird.

    Fristen

    • Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien
    • Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Kultusministerium am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hochschulreife, Grunschule, Abitur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English