Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium
Das Gymnasium ist eine Schulform des allgemein bildenden Schulwesens. Es umfasst grundsätzlich die Schuljahrgänge 5 bis 13, kann aber auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 (Sekundarbereich II - gymnasiale Oberstufe) geführt werden.
Beschreibung
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtuntericht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang zu erlernen. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Schuljahrgang). Im Falle des Schulabgangs können nach Maßgabe der in Klasse 10 erzielten Leistungen sämtliche Abschlüsse des Sekundarbereichs I erworben werden.
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Universität, Hochschule und Fachhochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungs-verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.
Bei vorzeitigem Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife führt in Verbindung mit einem berufsbezogenen Teil zur allgemeinen Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, an entsprechenden integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen und eingeschränkt ggf. nach individuellen Zulassungsverfahren auch an entsprechenden Bachelorstudiengängen an einigen Universitäten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Gymnasium, bei dem Sie das Kind anmelden möchten.
Ansprechpartner
Gymnasium Haren (Ems)
Adresse
Hausanschrift
Kirchstraße 28
49733 Haren (Ems)
Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Gerdes (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Kreisgymnasium St. Ursula Haselünne
Adresse
Hausanschrift
Klosterstraße 1
49740 Haselünne
Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Schlee-Schüler (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Franziskusgymnasium Lingen
Adresse
Hausanschrift
In den Strubben 11
49809 Lingen (Ems)
Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Grunewald (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Gymnasium Georgianum Lingen
Adresse
Hausanschrift
Kardinal-von-Galen-Straße 7 - 9
49809 Lingen (Ems)
Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Sieberg (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Gymnasium Marianum Meppen
Adresse
Hausanschrift
Herzog-Arenberg-Straße 65
49716 Meppen
Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Rave (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Windthorst-Gymnasium Meppen
Adresse
Hausanschrift
Gymnasialstraße 3
49716 Meppen
Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Brüsse-Haustein (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Gymnasium Papenburg
Adresse
Hausanschrift
Russellstraße 33
26871 Papenburg
Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Hockmann (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Mariengymnasium Papenburg
Adresse
Hausanschrift
Am Stadtpark 29/31
26871 Papenburg
Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück; Schulleitung: Herr Bloemer (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Gymnasium Leoninum Handrup
Adresse
Hausanschrift
Hestruper Straße 1
49838 Handrup
Schulträger: Herz-Jesu-Kloster Handrup e. V.; Schulleitung: Herr Hanneken (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Hümmling-Gymnasium Sögel
Adresse
Hausanschrift
Schlaunallee 10
49751 Sögel
Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Hilgefort (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Gymnasium Werlte
Adresse
Hausanschrift
Kolpingstraße 6
49757 Werlte
Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Herr Schute (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Gymnasium Dörpen
Adresse
Hausanschrift
Schulstraße 6
26892 Dörpen
Schulträger: Landkreis Emsland; Schulleitung: Frau Wathall (Ganztagsschule)
Kontakt
Internet
Fachbereich Personal, Bildung und Kultur
Adresse
Postfachadresse
Postfach 280
49735 Haselünne
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Dohle (Fachnbereichsleiterin)
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung an ein Gymnasium werden folgende Unterlagen benötigt:
- Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
- ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule
Formulare
Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
- Die Wahl der weiterführenden Schulform ist im Rahmen des vor Ort vorhandenen Schulangebots im übrigen Ihre freie Entscheidung als Erziehungsberechtigte/r (ggfls. nach vorheriger Beratung durch die bisher besuchte Grundschule).
Rechtsgrundlage(n)
- Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums"
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
- Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind bei dem für Sie zuständigen Gymnasium an.
- Nach der Anmeldung teilen Sie der Grundschule mit, welches Gymnasium Ihr Kind zukünftig besuchen wird.
Fristen
- Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien
- Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Kultusministerium am 13.04.2021
Stichwörter
Hochschulreife, Grunschule, Abitur