• Wagenfeld (Landkreis Diepholz, Niedersachsen)
Gymnasium Aufnahme

Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium

Das Gymnasium ist eine Schulform des allgemein bildenden Schulwesens. Es umfasst grundsätzlich die Schuljahrgänge 5 bis 13, kann aber auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 (Sekundarbereich II – gymnasiale Oberstufe) geführt werden.  

Beschreibung

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtuntericht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang zu erlernen. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Schuljahrgang). Im Falle des Schulabgangs können nach Maßgabe der in Klasse 10 erzielten Leistungen sämtliche Abschlüsse des Sekundarbereichs I erworben werden.

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.

Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Universität, Hochschule und Fachhochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungs-verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.

Bei vorzeitigem Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife führt in Verbindung mit einem berufsbezogenen Teil zur allgemeinen Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, an entsprechenden integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen und eingeschränkt ggf. nach individuellen Zulassungsverfahren auch an entsprechenden Bachelorstudiengängen an einigen Universitäten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständig ist das Gymnasium, bei dem Sie das Kind anmelden möchten.

Ansprechpartner

Gemeinde Wagenfeld

Adresse

Hausanschrift

Pastorenkamp 25

49419 Wagenfeld

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr (sowie nach Vereinbarung)

Kontakt

Telefon Festnetz: 05444 9881

Fax: 05444 9881-15

E-Mail: rathaus@wagenfeld.de

Version

Technisch erstellt am 20.06.2022

Technisch geändert am 02.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung an ein Gymnasium werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
  • ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule

Formulare

Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
  • Die Wahl der weiterführenden Schulform ist im Rahmen des vor Ort vorhandenen Schulangebots im übrigen Ihre freie Entscheidung als Erziehungsberechtigte/r (ggfls. nach vorheriger Beratung durch die bisher besuchte Grundschule).

Rechtsgrundlage(n)

  • Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“
  • Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
  • Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind bei dem für Sie zuständigen Gymnasium an.
  • Nach der Anmeldung teilen Sie der Grundschule mit, welches Gymnasium Ihr Kind zukünftig besuchen wird.

Fristen

  • Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien
  • Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Kultusministerium am 13.04.2021

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

Hochschulreife, Abitur, Grunschule

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024