Gründung einer politischen Partei Anzeige
Beschreibung
Der Vorstand einer neu gegründeten Partei muss bei der zuständigen Stelle die Gründung anzeigen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Bundeswahlleiter.
Ansprechpartner
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1252
29432 Lüchow (Wendland)
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung allgemein: Mo, Di, Do, Fr: 09.00 bis 12.30 Uhr und Do: 14.00 bis 16.00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung. Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Fachdienstes 36-Straßenverkehr und des Fachdienstes 57-Wirtschaftliche Hilfen sowie der Zentraldeponie in Woltersdorf!
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Gründungsprotokoll
- Satzung
- Programm
- Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle prüft allein, ob eine Organisation, die Unterlagen einreicht, als Partei i.S. des § 2 Absatz 1 Parteiengesetz (PartG) anzusehen ist.
Fristen
Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Vor der Wahl prüfen die jeweiligen Wahlausschüsse, ob die Partei zu der bevorstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahl) zugelassen werden kann.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Hinweise zu einer Parteigründung finden Sie auf folgenden Seiten:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Landeswahlleiterin am 21.11.2014
Stichwörter
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