Parteieigenschaft Feststellung

    Gründung einer politischen Partei Anzeige

    Beschreibung

    Der Vorstand einer neu gegründeten Partei muss bei der zuständigen Stelle die Gründung anzeigen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Bundeswahlleiter.

    Ansprechpartner

    Für Wolfsburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Gründungsprotokoll
    • Satzung
    • Programm
    • Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle prüft allein, ob eine Organisation, die Unterlagen einreicht, als Partei i.S. des § 2 Absatz 1 Parteiengesetz (PartG) anzusehen ist.

    Fristen

    Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Vor der Wahl prüfen die jeweiligen Wahlausschüsse, ob die Partei zu der bevorstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahl) zugelassen werden kann.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Hinweise zu einer Parteigründung finden Sie auf folgenden Seiten:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Landeswahlleiterin am 21.11.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de